Stadt Cottbus/Chóśebuz beschließt Stundung von Forderungen

Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Reinhard Drogla, haben am Donnerstag, 02.04.2020, eine Eilentscheidung zum Forderungsmanagement unterzeichnet. Diese regelt, dass die Stadt Cottbus/Chóśebuz ab 01.03.2020 und vorerst bis 30.06.2020 auf Antrag vereinfacht Stundungen gewährt, auf Stundungszinsen sowie auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.

Rathaus
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Elvira Fischer

Beigeordneter Dr. Markus Niggemann: „Diese Regelung betrifft alle Arten von Steuern, Mieten, Pachten oder Beiträgen, die von der Stadt erhoben werden. Wir wollen diejenigen unterstützen, die durch die Corona-Pandemie unvorbereitet und unverschuldet in eine Notlage geraten sind."

Voraussetzung ist jeweils, dass die betroffenen Personen oder Unternehmen plausibel begründen, dass sie durch die Corona-Krise ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Diese Eilentscheidung wird der der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz in ihrer nächsten Sitzung zu Genehmigung vorgelegt.

Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung tagen im April

Der Haupausschuss der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz hat in seiner 1. Außerordentlichen Sitzung am 01.04.2020 festgelegt, dass die regulär geplanten Termine für den Hautpausschuss und die Stadtverordnetenversammlung am 22. bzw. 29.04.2020 stattfinden werden. Dies setzt voraus, dass die entsprechende hygienische Vorsorge gewährleistet werden kann, so beispielsweise ein ausreichender Abstand zwischen den einzelnen Anwesenden. Voraussichtlich wird die Stadtverordnetenversammlung deshalb nicht im Stadthaus, sondern in einem größeren Gebäude stattfinden. Für beide Veranstaltungen ist ein Livestream geplant. Der Stream der Hauptausschuss-Sitzung vom 01.04.2020 ist auf www.cottbus.de/streams zu finden.

Für Mai plant die Stadtverordnetenversammlung derzeit, alle regulär geplanten Termine unter Berücksichtigung de dann geltenden Rahmenbedingungen stattfinden zu lassen.