Sicherheitszentrum
Sicherheitszentrum
Jan Gloßmann

Im Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus/Chóśebuz gab es am Donnerstag über 100 Telefonate. Viele Anrufer fragten, was man zu Ostern in Hinblick auf Familienfeste und Besuche nun darf und was nicht. Weil es dazu große Unsicherheiten gibt, sei an dieser Stelle die Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 05.04.2020 zitiert.

"Besuche und Ausflüge: Auch Menschen, die nicht in einem Haushalt zusammenleben, können sich noch besuchen. Diese Ausnahme gilt für Besuche von Lebenspartnern, älterer oder kranker Personen, zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis. Aber auch hier gilt: direkte soziale Kontakte sollen so gut es geht vermieden werden. Auch zum Osterfest gilt: Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken! Das Ostereiersuchen im großen Freundes- und Bekanntenkreis muss in diesem Jahr leider ausfallen. Ausflüge sollten vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt."

Der folgende Fragekatalog enthält viele weitere Beispiele: "Das ist noch erlaubt - das ist leider verboten" https://msgiv.brandenburg.de/…/~05-04-2020-faq-corona-einda…

Damit wünschen wir Ihnen allen trotz der außergewöhnlichen Situation frohe Osterfeiertage!