Bestätigte Corona-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleiben konstant

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Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus in Cottbus/Chóśebuz bleibt unverändert. Registriert sind kumulierte 39 Fälle einer Covid 19-Infektion. Als genesen eingestuft sind aktuell 29 Personen. Insgesamt 44 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne. Im Carl-Thiem-Klinikum werden weiterhin drei Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, darunter ein Patient auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 17.04.2020, 12:00 Uhr).

343 Kinder in der Notbetreuung

Per 17.04.2020 befinden sich insgesamt 343 Kinder in der Notbetreuung, davon 333 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Quote von 4,7 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden aktuell 10 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Die Quote liegt hier bei 4,85 Prozent.

Derzeit keine Untersuchungen zur Schultauglichkeit

Aufgrund der Pandemielage können unverändert und bis auf weiteres keine Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stattfinden.

Platzverweise und Bußgelder nach Kontrollen

Das stabile und sonnige Wetter hat erneut Familien und Gruppen an die Seen in der Stadt gelockt. Dabei wurden zwar grundsätzlich die Abstandsregelungen eingehalten, dennoch waren so zeitweise bis zu 30 und 40 Personen zeitgleich anwesend. Nach klärenden Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes zerstreuten sich die Gruppen. Ein ähnliches Bild ergab sich bei Kontrollen im Schillerpark, wo die vielen Bänke zum längeren Aufenthalt genutzt werden, der jedoch auf Basis der Eindämmungsverordnung vermieden werden soll.


Welche Verhaltensregeln sind beim Besuch der Parkanlagen bzw. Seen zu beachten?

  • Keine Gruppen bilden: Sie können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern Ihres Haushalts spazieren gehen oder individuellen Sport treiben
  • Auch in Parks und Grünanlagen ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten
  • Bei kurzen Erholungspausen auf Bänken gilt ebenfalls ein Mindestabstand von 1,50 Metern
  • Kein Picknick, kein Grillen

Gegen insgesamt 6 Personen werden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet. Es handelt sich um Personen einer Gruppe, die sich in Sandow zum Alkoholkonsum getroffen hat und Platzverweisen nicht nachkommen wollte. Bei dieser Kontrolle musste die Polizei hinzugezogen werden.

Ein weiteres Verfahren mit Bußgeld ist gegen den Betreiber eines Bistros in Schmellwitz eingeleitet worden, der in seinem Imbiss mehrere Gäste bewirtete. Gegen einen dieser Gäste musste ein Bußgeld verhängt werden, da er das Bistro trotz entsprechender Aufforderung nicht verlassen wollte.