Jan Gloßmann

Beginnend am Mittwoch, 01.04.2020 und dann bis voraussichtlich Ende Mai finden die jährlichen Standfestigkeitsprüfungen für Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Cottbus/Chóśebuz statt. Diese Prüfungen erfolgen auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft und dienen dem vorbeugenden Unfallschutz.

Nicht standsichere Grabmale werden mit einem entsprechenden Hinweis am Grabmal (Aufkleber) gekennzeichnet. Sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, erhalten diese eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nicht standsichere Grabmale in einer angemessenen Frist – das sind 8 Wochen – durch einen anerkannten Fachbetrieb ordnungsgemäß befestigen zu lassen. In der Zeit vom 03.08.2020 bis 30.09.2020 finden dann die entsprechenden Nachprüfungen für die beanstandeten Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Cottbus/Chóśebuz statt.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass Grabmale, die zu diesem Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß vom Nutzungsberechtigten befestigt worden sind, beräumt werden. Grundlage sind die Regelungen in der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz.