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Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am Montag, 16.03.2020, die erwarteten Allgemeinverfügungen zum Betriebsverbot für Kindertagesstätten und dem Verbot von Unterricht an Schulen veröffentlicht. Die Verfügungen sind auf dieser Seite sowie in Aushängen am Rathaus Neumarkt 5 in Cottbus/Chóśebuz einzusehen. Sie treten am 18.03.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 19.04.2020.

Der Verwaltungsstab der Stadt erörtert mit den Unternehmen und Behörden der so genannten kritischen Infrastruktur am Nachmittag das Verfahren zur Anmeldung von Kindern, deren Eltern in den Unternehmen und Behörden für ein Funktionieren der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der medizinischen Versorgung und Pflege sowie der Ver- und Entsorgung unabkömmlich sind.

Allgemeinverfügungen zum Download: