Im Kampf gegen die steigende Ansteckung von Menschen mit dem Corona-Virus gilt es, Lücken in möglichen Infektionsketten zu schaffen. Dies gelingt nur, indem persönliche Kontakte so weit wie möglich reduziert werden.

Aus diesem Grund und unter Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 13. März 2020 sieht die Stadtverwaltung sich gezwungen, in diesem Jahr keine Genehmigung für Osterfeuer in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu erteilen. Der Verwaltungsstab der Stadt und das Gesundheitsamt appellieren auch weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige Sozialkontakte zu verzichten. Die Entscheidung darüber liegt bei jedem selbst – jede und jeder ist jedoch aufgerufen, sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen, um somit die Ausbreitung und Übertragung des Virus zumindest zu verlangsamen oder einzudämmen. Dies beinhaltet, dass der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz allen Osterfeuern im Stadtgebiet eine Absage erteilen muss, damit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und ihren Besuchern durch Veranstaltungen dieser Art keine Anreize für Sozialkontakte geschaffen werden. Vor dem Hintergrund eines absehbar dynamischen Anstiegs der Zahl infizierter Personen ist keine andere Entscheidung möglich. Es muss alles unternommen werden, um Kontakte und Ansteckungen so weit wie möglich einzuschränken und die Ansteckungskette möglichst zu verlangsamen.

Bezüglich der bereits gestellten Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers, wird der Fachbereich Ordnung und Sicherheit mit den jeweiligen Antragstellern separat Kontakt aufnehmen.

Zugleich wird der für Anfang April geplante jährliche Frühjahrsputz für Cottbus/Chóśebuz abgesagt. Vorgesehen ist jetzt, die Cottbuserinnen und Cottbuser zu einem Herbstputz aufzurufen.