Jan Gloßmann

Noch offene Bescheidverfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus-Innenstadt" werden im Januar 2020 begonnen bzw. fortgesetzt. Grundlage sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom Oktober 2019.

Nachdem im März 2019 bei der Prüfung der Rechtssicherheit der Sanierungssatzung „Modellstadt Cottbus-Innenstadt" durch eine von der Stadtverwaltung beauftragte, externe Rechtsanwaltskanzlei formelle Mängel festgestellt wurden, waren die erforderlichen Schritte zur Heilung dieser Mängel durchzuführen. Durch die Stadtverwaltung waren die Unterlagen für eine nochmalige, rückwirkende Beschlussfassung der Sanierungssatzung und der Teilaufhebungssatzung zur Sanierungssatzung vorzubereiten. Ab April 2019 ruhte das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge per Bescheid ebenso wie die Bearbeitung der vorliegenden Widersprüche von Grundstückseigentümern gegen diese Bescheide. Mahnungen und Vollstreckungen wurden vorerst eingestellt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhielten zum Bearbeitungsstand eine Zwischeninformation.

In der Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2019 wurden mehrheitlich die entsprechenden Heilungsbeschlüsse gefasst. Sowohl die Sanierungssatzung „Modellstadt Cottbus-Innenstadt" als auch die Teilaufhebungssatzung erlangten durch ihre amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 23.11.2019 rückwirkend zum 17.12.1992 bzw. zum 21.10.2017 Rechtskraft.

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz teilt mit, dass damit die Rechtsgrundlage für die Weiterführung des Bescheid- und Widerspruchsverfahrens vorliegt. Das bedeutet, dass ab Januar 2020 die noch offenen Bescheidverfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrages begonnen bzw. fortgesetzt und die Widerspruchsbescheide schrittweise versandt werden. Für alle Grundstückseigentümer, welche den Ausgleichsbetrag bisher nicht gezahlt haben, werden die Zahlungen fällig.

Nach nochmaliger Einzelfallprüfung durch die Stadtverwaltung erhalten alle betroffenen Eigentümer zur Information über den Stand jedes einzelnen Verfahrens und zu den einzuleitenden Schritten, z. B. den Termin für die Begründung des Widerspruchs oder den Zahlungstermin, in den nächsten Wochen entsprechende Schreiben.