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Zum 01.01.2020 stellt die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz ihre Finanzverfahren um. Diese Veränderung hat keine nachteiligen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Da die Umstellung zum Jahreswechsel stattfindet, resultieren daraus einmalige Änderungen in den Abläufen zu nachstehenden Sachverhalten:

1. Veränderungen bei der Hundesteuer

Die Hundesteuerbescheide inklusive der neuen Hundesteuermarken werden erst ab dem 15.01.2020 versandt, die Fälligkeit der zu zahlenden Hundesteuer verschiebt sich entsprechend. Die bisherigen Hundesteuermarken behalten bis zur Übergabe der neuen Marken ihre Gültigkeit.

2. Verschiebung der Termine für den Lastschrifteinzug

Alle Abbuchungen aufgrund von erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen erfolgen für die Fälligkeiten im Januar erst ab 20.01.2020.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz zur Verfügung:

Fachbereich Finanzmanagement

Tel.: 0355 612-2215

E-Mail.: kämmerei@cottbus.de