Jan Gloßmann

Für das Jahr 2020 wurden die Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz überarbeitet, die noch im Oktober den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt werden. Neben veränderten Gebühren wurden die neuen Fassungen insbesondere um Regelungen bezüglich der Einführung der Biotonne ergänzt.

Die Entwürfe sehen vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter im Jahr 2020 steigen. So sind für einen 60 Liter umfassenden Abfallbehälter bei 14-tägiger Entsorgung 82,94 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 74,36 Euro. Gebührenerhöhend wirken sich die höheren Entgelte des beauftragten Dritten, der ALBA Cottbus GmbH, eine Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2018, Mengensteigerungen bei einzelnen Leistungen, kostenintensive neue getrennte Entsorgungswege für asbesthaltige Teerpappen und die neue abfallwirtschaftliche Dienstleistung, die Biotonne, aus. Weitere abfallwirtschaftliche Leistungen, wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Biotonne, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle werden ebenfalls über die Gebühr für die Entleerung der Restabfallbehälter gedeckt. Auch die Wertstoffhöfe der Stadt können weiterhin ohne gesonderte Gebühr genutzt werden. Die Öffnungszeiten in den Monaten Januar, Februar und Dezember werden aufgrund geringerer Nutzerzahlen um eine Stunde reduziert.

Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 abzugeben. Die Gebühr für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation sinkt von derzeit 114,24 Euro auf 106,54 Euro pro Tonne. Für die Anlieferung von Kleinmengen bis 40 Kilogramm wird weiter eine Pauschalgebühr in Höhe von 4 Euro pro Anlieferung erhoben. Für die Entsorgung von Sperrmüll an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 fallen künftig 94,11 Euro statt bisher 101,82 Euro pro Tonne an.

Alle abfallwirtschaftlichen Leistungen werden wie gewohnt im Abfallkalender der Stadt Cottbus/Chóśebuz, der im Dezember für das neue Jahr erscheint, enthalten sein. Darin sind auch die Entsorgungstermine für die Biotonne aufgeführt, sofern sie bis zum 25.10.2019 (Redaktionsschluss) bestellt wird. Entsorgungstermine für Bestellungen nach diesem Termin werden in der Onlineversion des Abfallkalenders fortlaufend ergänzt. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter www.cottbus.de/biotonne.