Jan Gloßmann

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat mit Dienstag, 25.06.2019, das zeitweise Alkoholverbot für Teile der Innenstadt wieder in Kraft gesetzt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist erlassen worden. Das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit gilt zunächst befristet bis zum 31.10.2019.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flächen:

  • Das Umfeld der Stadthalle mit Berliner Platz bis einschließlich der Haltestellen der Straßenbahn sowie entlang des Lindner Congress Hotels und der Spree-Galerie.
  • Die Stadtpromenade entlang der Stadtmauer bis zum Einkaufszentrum Blechen-Carré einschließlich der Flaniermeile sowie der Haltestelle der Straßenbahn.
  • Die gesamte öffentliche Grünanlage im Park an der Puschkinpromenade begrenzt durch Töpferstraße, Klosterstraße, Zimmerstraße, Münzstraße.

Die Allgemeinverfügung hängt in den Foyers der Rathäuser am Neumarkt 5 und in der Karl-Marx-Straße 67 aus und ist im Internet als Anhang dieser Seite und unter www.cottbus.de/alkoholverbot einsehbar.

Dokumente zum Download

1Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot ‧ PDF ‧ 185.91 KByte ‧ 25.06.2019
2Kartenauszug 1: Alkoholverbotszone 2019 ‧ PDF ‧ 2.87 MByte ‧ 25.06.2019