Auf Teilen des Cottbuser Stadtringes muss künftig wieder Tempo 50 eingehalten werden. Das ist das Ergebnis von Brückenprüfungen, die durch die Abgeordneten im Ausschuss für Wirtschaft, Bau, Verkehr ausgelöst wurden. Dabei sollte ursprünglich geprüft werden, ob der Stadtring für Tempo 70 freigegeben werden kann. Allerdings kommen Gutachter und Stadt nun zu der Erkenntnis, dass für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit jenseits der 50 km/h diverse Schutzplanken und andere Verkehrseinrichtungen fehlen. Dafür müssten mehrere Brücken umgebaut werden. Die Kosten bewegen sich für diesen Fall in Millionen-Höhe.

Betroffen von der Drosselung sind die Abschnitte zwischen Straße der Jugend und Willy-Brandt-Straße sowie zwischen Dissenchener Straße und Turbokreisel/Nordring. Diese Abschnitte waren beim Bau des Stadtringes 2004 bis 2006 für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgelegt, geplant und errichtet worden. Die Ausschilderung auf die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h erfolgte im Jahr 2007, um eine schnellere überregionale Verbindung zu schaffen.

Im Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Brückenprüfung der Hochstraße Stadtring wurde durch den verantwortlichen Ingenieur festgestellt, dass die notwendigen passiven Sicherheitseinrichtungen (Schutzplanken) für eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht vorhanden sind. Durch die Stadt Cottbus wurde deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Ausbaumöglichkeiten zu untersuchen. Dieses Gutachten betrachtet den Stadtring zwischen Kreuzung Straße der Jugend und Ortsausgangsschild Richtung Peitz.

Die Ergebnisse:

Um den Stadtring auf den seit 2009 gültigen Richtlinienstatus („Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme") umzurüsten, der Fahrgeschwindigkeiten von 60 km/h gestattet, wären zahlreiche Maßnahmen mit erheblichen Kosten erforderlich.

Dazu gehörten:

  • Schutzplanken N2 in den Mittelstreifen (Brückenbauwerke)
  • Schutzplanken N2 zwischen Gehweg und Straße (Brückenbauwerke)
  • Umbau der vorhandenen Schrammborde auf Brückenbauwerken, dadurch Umbau aller vorhandenen Brücken (teilweise nur Mittelstreifen, teilweise aber auch komplett),
  • Schutzeinrichtungen im Bereich der neu zu errichtenden Verkehrszeichenbrücken
  • Anordnung von Geh-/Radwegen ab Turbokreisel Stadtauswärts,
  • Anordnung von Baumfällungen bzw. Straßeneinengungen mit Sonderschutzplanken
  • Anpassungen an Geh- und Radwegen (Schutzstreifen, Breiten)
  • Ergänzungen mit Schutzplanken im Bereich hoher Böschungen 3 m.
  • Ergänzung mit Schutzplanken vor Hindernissen (Bäume, Werbeschilder etc.)
  • Ausarbeitung eines neuen Sicherheitskonzeptes im Teilbereich Stadion der Freundschaft und Messebereich, da Schutzplanken im Mittelbereich das bisherige Sicherheitskonzept der Polizei bei Großveranstaltungen in Frage stellen.

In Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde, dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, der Verkehrsunfallkommission und des Gutachters wird demnach zwischen Ortseingang und Kreuzung Dissenchener Hauptstraße sowie zwischen Kreuzung Willy-Brandt Straße und Kreuzung Straße der Jugend die Fahrgeschwindigkeit auf 50km/h begrenzt.

Somit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten angepasst. In diesen Bereichen ist es auch langfristig wirtschaftlich nicht möglich, eine Ertüchtigung auf 60km/h durchzuführen. Da die Brückenbauwerke auf 50km/h ausgelegt sind, greift hier kein Bestandsschutz.

Des Weiteren führen folgende Sachverhalte zu dieser Entscheidung:

  • Empfehlung des Gutachtens wird gefolgt
  • den Alkalikieselsäure-Reaktion der Brückenbauwerke wird Rechnung getragen (schlechte Bauwerkssubstanz)
  • Rechtssicherheit für die Stadt Cottbus
  • Kostenersparnis bei aktuellem Vorhaben Verkehrszeichenbrücken (insgesamt 80 000 Euro bei zwei Brücken)
  • Kostenersparnis von mehr als einer Million Euro, die für den Ausbau sowie Instandsetzung erforderlich wären.

Zudem bringt Tempo 60 auf dem Stadtring trotz grüner Welle lediglich eine Zeitersparnis von etwa 41 Sekunden.

Zwischen Kreuzung Dissenchener Hauptstraße und Kreuzung Willy-Brandt Straße bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60km/h. Grund: Hier greift der Bestandsschutz. Die neu zu errichtende Verkehrszeichenbrücke in diesem Bereich wird laut aktueller Richtlinie geplant und gebaut. Die Verkehrsunfallkommission wird das Unfallgeschehen jährlich auswerten. Bei Neuplanungen und Instandsetzungen des Stadtrings ist von einer Entwurfsplanung 60 km/h auszugehen. Der Bestand ist entsprechend langfristig nachzurüsten. Zudem werden bei Bedarf Alternativen wie beispielsweise ein Überholverbot für Lkw geprüft.

Betroffen von der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist zudem der Abschnitt zwischen Turbokreisel und Ortsausgang Richtung Peitz sowie stadteinwärts zwischen Ortsschild und Turbokreisel. Gründe sind hier der schlechte Straßenzustand und fehlende Schutzplanken.