Die Stadtverwaltung Cottbus weist darauf hin, dass am Karfreitag, 25. März 2016, der Betrieb von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge nicht erlaubt ist. Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere der Unterhaltung dienende Veranstaltungen sind am Karfreitag von 0:00 Uhr bis Karsamstag 4:00 Uhr verboten. Der Betrieb von Spielhallen sowie Spielgeräten in Gaststätten ist am Karfreitag untersagt. Öffentliche Versammlungen und öffentliche Auf- und Umzüge sind an diesem Tag in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr ebenfalls nicht gestattet. Gleiches gilt für Sportveranstaltungen.