Auch in der Niederlausitz ist es allseits beliebter Brauch, am Ostersonnabend ein Osterfeuer anzuzünden. Dem gegenüber stehen die Feinstaubbelastung in unserer Stadt und sich daraus ergebene Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Umweltzonen. Um sowohl dem Schutz der Umwelt Rechnung zu tragen als auch der Tradition gerecht zu werden, kann deshalb nach entsprechender Antragstellung auch im diesem Jahr nur ein Osterfeuer je Ortsteil genehmigt werden.

Für das Abbrennen von Osterfeuern ist ausschließlich trockenes Holz zu verwenden; das Feuer darf keinesfalls der Abfallentsorgung, beispielsweise für Gartenabfälle, Haus- oder Sperrmüll, dienen. Selbst das freie Verbrennen rein biologischen Materials ist hinsichtlich der verursachten Schadstoffemissionen keineswegs unbedenklich. Auch trockenes Holz erzeugt bei freier Verbrennung außerhalb einer geeigneten Anlage eine Vielzahl von Luftschadstoffen mit teilweise hohem gesundheitsschädlichem Potenzial.

Der Osterfeuer-Antrag ist formgebunden, das Formular dafür im städtischen Fachbereich Ordnung und Sicherheit erhältlich und auch unter www.cottbus.de verfügbar. Anfragen sind beim Fachbereich unter den Telefonnummern 612 2312 und 612 2349 möglich. Private Osterfeuer können nicht genehmigt werden.