Unabhängig vom Alter kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der andere für ihn stellvertretend handeln und entscheiden müssen. In solchen Fällen stellt eine Vorsorgevollmacht ein nützliches Instrument dar, um festzulegen, wer solche Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. Was ist dabei zu beachten und wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Patienten-verfügung?

Wie man sich für den Notfall absichert, erklärt der Pflegestützpunkt Cottbus am 17. Februar 2016 von 15 bis 17 Uhr im Begegnungsraum des Rathauses, Neumarkt 5. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Individuelle Fragen können nach der Veranstaltung besprochen werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.