Krankenschwestern, Apotheker, Physiotherapeuten, Immobilienmakler und Bergführer sollen es künftig einfacher haben, in einem anderen EU-Staat zu arbeiten. Sie sind die ersten, die ein neues Computersystem für die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises nutzen können. Dieser bescheinigt ihnen, dass ihre beruflichen Qualifikationen in einem anderen EU-Staat anerkannt werden. Eine solche Anerkennung ist in etlichen Berufen notwendig, um vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Land arbeiten zu dürfen – zum Schutz von Kunden oder Patienten.

Um das neue elektronische Verfahren nutzen zu können, muss zunächst ein persönliches Profil angelegt werden. Dann können die benötigten Dokumente und Qualifikationsnachweise hochgeladen und von einheimischen Behörden geprüft werden. Die beglaubigten Angaben können den Behörden des Gastlandes unkompliziert auf elektronischem Weg zugänglich gemacht werden. Die entscheiden über die Anerkennung und wenn diese gewährt ist, können die Nutzer sich ihren Europäischen Berufsausweis ausdrucken. Das Programm soll mühsame Anträge bei ausländischen Behörden ersparen. Bewährt sich das Verfahren, kann es auf weitere Berufe ausgeweitet werden, so die EU-Kommission (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13933_de.htm).

(Quelle: EU-Nachrichten Nr. 1/2016)