Reduzierung der Gebühren 2016 durch die milde Witterung im Jahr 2014

Im November haben die Cottbuser Stadtverordneten über die 8. Änderung zur Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2016 zu entscheiden. Das Straßenreinigungsverzeichnis wird hinsichtlich Straßenbezeichnungen und Straßenart geändert bzw. ergänzt. Dies ist notwendig, weil eine Prüfung der in Abschnitte geteilten Straßen ergab, dass Abschnitte neu aufzunehmen bzw. umzubenennen sind oder auch weggelassen werden können. Bei der Neuaufnahme handelt es sich überwiegend um Wege, die direkt den Straßen bzw. der Rubrik „Wege ohne Straßennamen" zugeordnet werden. Mit dem Straßenreinigungsverzeichnis werden die Straßenreinigung und der Winterdienst bei diesen Neuaufnahmen den Anliegern ganz übertragen. Diese können sich in der Satzung über ihre damit zusammenhängenden Pflichten informieren.

Auch die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 liegt den Cottbuser Stadtverordneten im November vor. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte bei Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2014, einer Überdeckung in Höhe von 467.100 Euro. Außerdem ist ein niedrigerer Gesamtaufwand für die Straßenreinigung 2016 im Vergleich zur Kalkulation 2015 um 8,5 Prozent zu verzeichnen, der auch auf den milden Winter 2014 zurückzuführen ist. Insgesamt folgt daraus eine Reduzierung der Gebührensätze im Vergleich zu 2015 für die von der Stadt durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen um durchschnittlich 32,5 Prozent.