An folgenden Standorten im Cottbuser Stadtgebiet sind für den Erhalt der Verkehrssicherheit Baumfällungen erforderlich:

  • Goethepark: An der Böschung des Mühlgrabens, Höhe E-Werk, sind zwei absterbenden Erlen zu entfernen; am Spielplatz ist die Fällung einer nicht mehr ausreichend standsicheren Birne erforderlich. An der Spreeböschung ist eine Erle nicht mehr standsicher, zwei weitere Erlen sind absterbend.
  • In Höhe der Hermann-Löns-Straße 10 müssen vier stark geschädigte kleinere Birken entnommen werden. Die Bäume sind aufgrund des Ausmaßes der Schädigungen nicht mehr erhaltenswürdig.
  • In der Görlitzer Straße, gegenüber der Hausnummer 19, beschädigt eine wild aufgewachsene Robiniengruppe die angrenzenden Baulichkeiten und muss entfernt werden. Auf der rückseitigen Wiesenfläche in Höhe der Grundstücke Lerchenstraße 2 und 3 ist die Fällung von drei sehr stark geschädigten Birken wegen unzureichender Bruchsicherheit erforderlich
  • In Höhe der Albertusstraße 19 müssen zwei Kiefern entnommen werden, da deren überlastige Baumkronenausbildung zu einer zunehmenden Minderung der Bruchsicherheit führt und die angrenzende Grundstücksnutzung beeinträchtigt
  • In der Hufelandstraße, in Höhe der Turnhalle der Sportbetonten Grundschule, verursacht eine Pappel auf dem Gehweg Wurzelanhebungen, und in der Baumkrone gab es wiederholt Starkastabbrüche. Zusätzlich werden im Bereich des Spielplatzes rückseitig der Hufelandstraße 11 aus einer Gruppe von neun Platanen drei entfernt, um den verbleibenden Bäumen bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und somit Fehlstellungen der Baumkronen entgegenzuwirken
  • Am östlichen Spreeuferbereich, Höhe Lindenplatz, sind zwei absterbende Erlen und eine bruchgefährdete Robinie zu entnehmen. Zusätzlich werden im Bereich der Fernwärmeleitung in Höhe der Kleingärten Aufwüchse von Robinen, Pappeln, Weiden und Spitzahornen entfernt
  • Südlich des Giebels Sachsendorfer Hauptstraße 22 ist die Fällung von zwei bruchgefährdeten Birken notwendig.
  • In der Lovis-Corinth-Straße, Höhe Hausnummer 10, muss ein sehr stark geschädigter Spitzahorn gefällt werden. Rückseitig des Grundstücks Lovis-Corinth-Straße 5 ist die Entnahme eines im Stammbereich ebenfalls sehr stark geschädigten Spitzahornes erforderlich. Beide Bäume sind nicht mehr erhaltenswürdig.

Die Fällarbeiten beginnen Mitte November.