Schon bald wird auch in Cottbus der erste Schnee liegen (Foto: Göran und Sylvia Havenstein).
Schon bald wird auch in Cottbus der erste Schnee liegen (Foto: Göran und Sylvia Havenstein).
Göran und Sylvia Havenstein

Der städtische Fachbereich Soziales möchte über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren. In der Stadt Cottbus gibt es folgende Hilfeangebote:

  • Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit im Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus, Tel.-Nr. des Sekretariats: 612 4801, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
    soziale Beratung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen
  • Obdachlosenhaus/ Träger: Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lausitz e.V., Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus; geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr offen), Telefon: 3819 325:
    Diese Notschlafstelle hat eine Kapazität von zehn Schlafplätzen (acht für männliche, zwei für weibliche Personen). Außerhalb der Öffnungszeiten kann durch den betreffenden Personenkreis das Angebot des Straßenkaffees, einer Kontaktstelle für obdach- und wohnungslose Menschen, in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Betroffene niedrigschwellige Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.
  • Straßenkaffee/ Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e. V., Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus; Öffnungszeiten: wochentags von 7:30 bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 9:00 bis 13:00 Uhr, Telefon 3832 498:
    Zum Angebot gehören Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Streetwork.

Auch die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger können mithelfen, Kältetote in unserer Stadt zu vermeiden. Dafür sollte, wenn offensichtlich obdach- und hilflose (beispielsweise draußen schlafende) Personen auffallen, der Fachbereich Soziales informiert oder die Polizei gerufen werden.