Die kommunalen Spitzenverbände appellieren anlässlich des gestrigen Krankenhaus-Aktionstages an Bund und Länder, eine umfassende Krankenhausstrukturreform anzugehen und den Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachzubessern. „Städte, Landkreise und Gemeinden tragen ein hohes Maß an Mitverantwortung für das Gesundheitswesen, gerade für die Krankenhäuser in Deutschland. Sie können daher nicht tatenlos zusehen, wenn seit Jahren die Mittel für einen sachgemäßen und erfolgreichen Betrieb von Krankenhäusern nicht in erforderlichem Umfang bereit gestellt werden", erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. Der Gesetzentwurf löse die bestehenden Probleme nicht, sondern verschärfe stattdessen die prekäre Situation der Krankenhäuser.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern für eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Denn sowohl bei den laufenden Betriebskosten als auch bei den Investitionskosten für die Krankenhäuser bestehen erhebliche Finanzierungslücken. Es wäre kein sachgerechter Weg, angebliche Überkapazitäten abbauen zu wollen, indem den Krankenhäusern notwendige Finanzmittel vorenthalten werden Hier muss die Krankenhausplanung der Länder ihrer realen Aufgabe für eine angemessene Krankenhausstruktur im jeweiligen Land zu sorgen, nachkommen", so die Präsidenten.

Es sei überhaupt nicht gesichert, dass Krankenhäuser, die durch festgelegte Budgets und den gesetzlichen Rahmen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, tatsächlich auch „überflüssige" Krankenhäuser seien. „Immer mehr Krankenhäuser leiden unter struktureller Finanznot. Es wird nun darauf ankommen, auch in Anbetracht demografischer Unterschiedlichkeit, dauerhaft eine flächendeckende stationäre Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Krankenhausfinanzierung entsprechend auszugestalten." Das Krankenhausstrukturgesetz muss es ermöglichen, dass die Krankenhäuser ihre Personalkosten inklusive der anfallenden Lohn- und Tarifsteigerungen gegenfinanzieren können, um ihre laufenden Betriebskosten zu decken.

Im Bereich der Krankenhausinvestitionsmittel werden von den objektiv festgestellten Bedarfen in Höhe von bundesweit sechs Milliarden Euro jährlich von den Ländern gerade einmal knapp die Hälfte gewährt. „Diese strukturelle Investitionslücke besteht schon seit vielen Jahren. Der Sanierungsstau wird jährlich größer, sodass dringender Handlungsbedarf für die Politik besteht, dies zu ändern", so die drei Präsidenten.