Die Bundesregierung hat den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen, und der Bundesrat hat dem „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen" mehrheitlich zugestimmt. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2015 auch vierspurige Bundesstraßen außerorts zum mautpflichtigen Straßennetz für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen gehören. Deutschlandweit werden somit ca. 240 Streckenabschnitte mit rund 1.100 Kilometern Länge mautpflichtig. Ab 1. Oktober 2015 werden diese Streckenabschnitte auch für LKWs bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen mautpflichtig.

Die Bundesregierung verzichtete vor dem Beschluss auf die Möglichkeit, Stellungnahmen der betroffenen Kommunen einzuholen, weshalb es nicht möglich war, im Vorfeld die Interessen der Stadt Cottbus mitzuteilen. Die Straßenverkehrsbehörde Cottbus ist verpflichtet, den Beschluss der Bundesregierung aufgrund der örtlichen Zuständigkeit und in Absprache mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Landkreis Spree-Neiße umzusetzen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die für die Mauterhebung notwendigen Verkehrszeichen bis zum 30.06.2015 aufzustellen.

Im Land Brandenburg sind nach Prüfung durch das Infrastrukturministerium zwei Streckenabschnitte betroffen. Dazu zählen die B 101 im Landkreis Teltow-Fläming und in Südbrandenburg die B 168 vom Ortsausgang Cottbus bis zum Ortseingang Peitz sowie die Gegenrichtung.

Die Kosten belaufen sich, je nach Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse, auf eine Summe zwischen 0,125 und 0,214 Euro pro Kilometer. Bei einer Strecke von rund neun Kilometern bedeutet dies Kosten von 1,125 bis zu 1,926 Euro pro Fahrt zwischen Cottbus und Peitz. Die Einhaltung der Mautpflicht wird durch das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert. Die Einnahmen aus der Maut erhält der Bund.