In Berlin findet heute der diesjährige Tag der kommunalen Jobcenter statt. Thematisch geht es um nichts Geringeres als den Blick in die Zukunft: Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des SGB II („Hartz IV") werden mögliche Entwicklungen, Trends, bestehende Chancen und Risiken in den kommenden zehn Jahren erörtert. Die Veranstaltung ist inzwischen ein fester Termin für die Praktiker in den kommunalen Jobcentern, für Fachöffentlichkeit, Wissenschaft und Politik geworden. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag unterstützen diesen Prozess.

Die 105 Landkreise und kreisfreien Städte, die mit kommunalen Jobcentern eigenverantwortlich das SGB II ausführen, veranstalten den Kongress. Er findet nun bereits zum wiederholten Male im Rahmen des Benchlearnings der Optionskommunen, einem selbst organisierten Austausch- und Verbesserungsprozess der kommunalen Jobcenter, statt. Zur Vorbereitung der Veranstaltung wurden in aufwändigen Expertengesprächen Fragestellungen, Analysen und Trends aufbereitet, deren Ergebnisse als Ausgangspunkt für die Diskussionen dienen.

Aspekte der gesellschaftlichen Entwicklung in den nächsten zehn Jahren werden dabei gleichermaßen betrachtet wie Trends am Arbeitsmarkt und deren Folgen für das SGB II. Die vielfältigen Zielrichtungen, die das SGB II den Jobcentern aufgibt, wurden bisher im Zeitverlauf und aus verschiedenen Blickwinkeln unterschiedlich interpretiert. Welche Schwerpunkte werden oder sollen künftig im Vordergrund stehen? Welche Folgen hat die Digitalisierung im Arbeitsleben und in der Verwaltung? Kern der Tagung sind sechs hochkarätig besetzte Fachforen, die sich mit folgenden Zukunftsthemen beschäftigen:

  • Kernauftrag und Klientel sowie Akteure im Umfeld der Jobcenter
  • Rolle der Berater
  • Dynamik von Arbeitsverhältnissen
  • Share Economy und Social Sharing
  • Digitalisierung und Kommunikation
  • Rechtlicher Rahmen und Sozialstaatsidee

Über 300 Anmeldungen für den Kongress zeigen das große Interesse in der Fachöffentlichkeit. Neben den Optionskommunen sind gemeinsame Einrichtungen, also Jobcenter, die die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit den Arbeitsagenturen betreiben, Landesministerien und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Beratungsunternehmen vertreten.