Die Widerspruchsbearbeitung wird nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 14.11.2013 und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.09.2014 ab Januar 2015 wieder aufgenommen.

Bereits im November 2014 teilte der damalige Bürgermeister Holger Kelch im Rahmen einer aktuellen Stunde in der Stadtverordnetenversammlung mit, dass die Widerspruchsbearbeitung zu den Kanalanschlussbeitragsverfahren der sogenannten Altanschließer wieder aufgenommen wird. Die Widerspruchsbearbeitung war zunächst im Frühjahr 2013 aufgrund ausstehender Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg und dann erneut im Frühjahr 2014 aufgrund eines beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens angehalten worden.

Nach der Bestätigung der Beitragserhebung in der Stadt Cottbus durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 14.11.2013 und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.09.2014 und nach einer nochmaligen grundsätzlichen rechtlichen Überprüfung wird die Widerspruchsbearbeitung wieder aufgenommen. Das heißt, es werden nunmehr Widerspruchsbescheide für die offenen Widerspruchsverfahren erstellt und verschickt, die ersten noch in dieser Woche. Die weitere Abarbeitung erfolgt dann kontinuierlich in den nächsten Monaten.

Soweit Beitragspflichtige bisher noch keine Zahlungen auf den Anschlussbeitragsbescheid geleistet haben und der Betrag bisher auch noch nicht gestundet wurde, wird mit dem Widerspruchsbescheid noch einmal über die Stundungsmöglichkeiten informiert. Für besondere Härtefälle stehen die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zu persönlichen Gesprächen gern zur Verfügung.