Thema: Sozialleistungen in der Pflege nach dem SGB XII

Pflegebedürftige Personen, die ihre Pflege nicht mehr selbst organisieren können, benötigen häufig Unterstützung von Dritten – sei es durch Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder professionelle Pflegekräfte. Dafür erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger nach dem Recht der Pflegeversicherung einen finanziellen Zuschuss, der betragsmäßig jedoch begrenzt ist und den Bedarf meist nicht deckt. Deshalb können Personen mit einem Hilfsbedarf, bei denen die Pflegeversicherung noch nicht greift bzw. die Leistungen derselben nicht ausreichen, unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) beantragen.

Welche Kriterien dazu erfüllt werden müssen und wie die Beantragung erfolgt, wird im Rahmen eines Themennachmittags am Mittwoch, den 19. November 2014 im Begegnungsraum des Cottbuser Rathauses, Neumarkt 5, vorgestellt. Die kostenfreie Informationsveranstaltung beginnt um 15:00 Uhr.Angehörige und interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.Individuelle Fragen können direkt nach der Veranstaltung besprochen werden; dafür stehen zwei Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes zur Verfügung.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.