Die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter 2015 steigen um 1,98 Prozent. Damit ist die Nutzung der Wertstoffhöfe und der abfallwirtschaftlichen Leistungen weiter gedeckt. Die Gebühren für die direkte Anlieferung von Abfällen auf der Umladestation Cottbus sinken um 3,33 Prozent.

Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2015 zur Entscheidung vor. Die Gebühren für die Entleerung der Restabfallbehälter erhöhen sich im kommenden Jahr um 1,98 Prozent. Hier wirken sich der Rückgang des zu entsorgenden Restmüllvolumens und eine Gebührenunterdeckung aus 2013 aus.

Die Nutzung der beiden Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten werden wiederum von Dezember bis Februar aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert. Die Kosten für abfallwirtschaftliche Leistungen wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle gemäß Satzung sind über die Gebühr für die Behälterentleerung gedeckt. Detaillierte Informationen zu sämtlichen abfallwirtschaftlichen Leistungen enthält der städtische Abfallkalender, der im Dezember an alle Cottbuser Haushalte verteilt wird.

Die Gebühren für die direkte Abfallanlieferung auf der Umladestation Cottbus sowie die Abfallarten mit den entsprechenden Schlüsselnummern sind in der Gebührensatzung ausgewiesen. Sie sinken um 3,33 Prozent auf 143,44 Euro pro Tonne. Das betrifft selbst angelieferte Abfälle aus Haushalten wie Sperrmüll mit mehr als einem Kubikmeter pro Anlieferung und mineralische bzw. Bauabfälle bis fünf Kubikmeter pro Anlieferung bzw. Selbstanlieferer mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.