Durch höher anzusetzende Kosten kommt es im nächsten Jahr zu einer Gebührensteigerung. Trotzdem bleiben die Gebührensätze unter denen des Jahres 2012.

Im November liegt den Cottbuser Stadtverordneten die 7. Änderung zur Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2015 zur Entscheidung vor. Das Straßenreinigungsverzeichnis wird hinsichtlich Straßenbezeichnungen, Straßenart und Reinigungsklasse geändert bzw. ergänzt. Dies ist notwendig, weil eine Prüfung der in Abschnitte geteilten Straßen ergab, dass Abschnitte neu aufzunehmen bzw. umzubenennen sind oder auch weggelassen werden können. Weiterhin wurden Straßen hinsichtlich der Reinigungsklassen geprüft. Die Ackerstraße in der Spremberger Vorstadt und ein Teil der Stromstraße werden in den Fahrbahnwinterdienst, ein Abschnitt der Wilhelm-Külz-Straße in den Gehwegwinterdienst aufgenommen. In der Vetschauer Straße wird ein Geh- und Radwegabschnitt dem Anlieger übertragen.

Mit dem Straßenreinigungsverzeichnis werden die Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten entsprechend den Reinigungsklassen den Grundstückseigentümern ganz oder teilweise übertragen. Diese können sich in der Satzung über ihre damit zusammenhängenden Pflichten informieren.

Auch über Änderungen der Straßenreinigungsgebührensatzung 2015 haben die Cottbuser Stadtverordneten im November zu entscheiden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte bei Berücksichtigung des Betriebsergebnisses von 2013, einer Unterdeckung in Höhe von 145.100 Euro, die mit den Gebühren 2015 auszugleichen ist. Zusätzlich ist ein höherer Gesamtaufwand für die Straßenreinigung 2015 im Vergleich zur Kalkulation 2014 um 7,1 Prozent zu verzeichnen, der auch auf die extreme winterliche Witterung im I. Quartal 2013 zurückzuführen ist. Insgesamt folgt daraus eine Erhöhung der Gebührensätze im Vergleich zu 2014 für die von der Stadt durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen um durchschnittlich 23 Prozent.