In Wahlkampf und Presse sind in den letzten Tagen mehrere Behauptungen und Versprechen im Zusammenhang mit Kanalanschlussbeiträgen veröffentlicht worden.

„Über weitere Altanschließerbeiträge wird bereits nachgedacht."

Dazu stellt sich für die Rathausspitze die Frage, wie man zu solchen Aussagen kommt. Wer in der Verwaltung soll das planen, und wann sollen solche Planungen begonnen worden sein? Hierzu stellt die Rathausspitze klar, dass es solche Planungen nicht gibt und auch nicht geben wird. In Cottbus ist es im Trinkwasserbereich rechtlich gar nicht möglich, öffentlich-rechtliche Abgaben in Form von grundstücksbezogenen Beiträgen zu erheben, da die Trinkwasserversorgung im Gegensatz zur Abwasserversorgung rein privatrechtlich ausgestaltet ist.

Weiterhin wird in Presse und Wahlkampf erklärt, dass in einer neu gewählten Stadtverordnetenversammlung eine Abkehr von der Beitragserhebung und die Rückzahlung bereits eingenommener Beiträge angestrebt werden. Dazu stellt die Rathausspitze folgende Fragen: Wie soll ohne die Erhebung von Beiträgen die Realisierung der Investitionen in die Schmutzwasserentsorgungsanlage und zukünftiger Erschließungen finanziert werden?

Der Weg der Stadt Cottbus, die Finanzierung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage durch die Erhebung von Beiträgen und Entgelten, wurde bereits vom Verwaltungsgericht Cottbus und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt und kann damit als rechtssicher angesehen werden. Bei einer Umstellung auf eine reine Entgeltfinanzierung wären drastische Erhöhungen der Abwasserentgelte unvermeidlich. Die Rathausspitze erwartet, dass wer eine Abschaffung der Beitragserhebung und damit die Rückzahlung aller Beiträge fordert, auch erklären muss, wie das rechtlich und finanziell realisiert werden kann.

Frank Szymanski - Holger Kelch - Lothar Nicht - Marietta Tzschoppe - Berndt Weiße