Der Deutsche Städtetag sieht seine mehrfach geäußerten Sorgen wegen des erheblichen Investitionsrückstandes in den Kommunen vom aktuellen KfW-Kommunalpanel deutlich bestätigt. Besonders dramatisch sind aus Sicht der Städte die viel zu geringen Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur und vor allem im Verkehrsbereich, aber auch die pessimistischen Prognosen zu den geringen Investitionsmöglichkeiten finanzschwächerer Kommunen, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus: Die dringend notwendige Sanierung von wichtigen kommunalen Brücken und Straßen überfordert viele Städte finanziell. Die Städte brauchen von Bund und Ländern dringend ein Sofort- oder Notprogramm, das bei der Reparatur neuralgischer Verkehrsinfrastruktur nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch auf der kommunalen Ebene wirkt."

Für das Jahr 2013 konstatiert das aktuelle Kommunalpanel der KfW einen Investitionsrückstand von 118 Milliarden Euro. Im gleichen Jahr investierten die Kommunen entsprechend der Finanzstatistik bundesweit knapp 21 Milliarden Euro, vor allem in den Bereichen Straßen und Verkehrsinfrastruktur, Schulen und Bildung sowie Kinderbetreuung. Unter dem über Jahrzehnte aufgewachsenen Investitionsstau leiden nach Einschätzung des Deutschen Städtetages besonders die finanzschwächeren Städte. In diesen Städten sind die Aufwendungen für soziale Leistungen meist überdurchschnittlich hoch; es fehlen dadurch die Mittel, um städtische Infrastruktur auf ein Mindestmaß zu modernisieren. Das führt zu unzureichenden Standortqualitäten und in der Folge zu weiter steigenden Soziallasten. Diese Spirale gilt es zu stoppen, weshalb es auch im Sozialbereich schnelle Hilfen des Bundes geben muss. Articus betont: „Die Städte wollen erreichen, dass die Kommunen im Laufe dieser Legislaturperiode bundesweit um mehr als die bisher zugesagten drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Kommunen brauchen spürbare Entlastungen bei den Sozialausgaben über die vorgesehene Vorabhilfe von einer Milliarde Euro jährlich hinaus bereits in dieser Legislaturperiode und nicht erst beginnend mit dem Jahr 2018."