Durch die öffentliche Übertragung von Spielen der Fußballweltmeisterschaft 2014 erhalten viele Menschen die Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft mit Anderen die WM-Spiele „live" zu verfolgen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien erarbeitet. So kann das sogenannte Public Viewing während der Fußball-WM 2014 in Brasilien auch für späte Spiele möglich werden. Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen erweitern, allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Diese Zustimmung wird es nicht vor Ende Mai geben.

Bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnung wird noch einige Zeit vergehen. Wochen, die der Beigeordnete Lothar Nicht nutzen will, um für Gastronomen und Veranstalter einen Service anzubieten. Denn insbesondere diese müssen sich mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf auf Public-Viewing-Veranstaltungen vorbereiten können. Deshalb reagiert die Stadtverwaltung Cottbus jetzt.

Für Veranstalter und Gastronomen gibt es ab sofort folgende Verfahrensweise:
Die Genehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-WM 2014 werden auf Antrag über Einzelverfügungen geregelt. Das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg lässt diese Verfahrensweise für Fernsehdarbietungen im Freien nach 22:00 Uhr zu. Deshalb werden alle Veranstalter und Gastronomen gebeten, das vereinfachte, extra für die Fußball-Weltmeisterschaft angefertigte Antragsformular zu nutzen. Dieses kann beim städtischen Fachbereich Umwelt und Natur unter der Telefonnummer 0355 612 2755 angefordert oder direkt auf der Internetseite unter www.cottbus.de/wm2014 heruntergeladen werden. Die Genehmigung regelt, dass Public-Viewing-Veranstaltungen bei der Fußball-WM 2014 bis 01:00 Uhr möglich sind. Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms führen können, sind in diese Genehmigung nicht eingeschlossen und verboten.