Das Land Brandenburg will einen Ankauf der Schlosskirche Cottbus durch den Jüdischen Landesverband mit einer Zuwendung in Höhe von 582.000 Euro fördern. Das erklärte Kulturstaatssekretär Martin Gorholt heute nach Beratungen mit der Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Cottbus, der Jüdischen Gemeinde Cottbus und dem Jüdischen Landesverband. An dem Gespräch nahmen auch der Evangelische Kirchenkreis Cottbus und die Stadt teil. Mit der Summe wird der Kaufpreis für das Gebäude durch das Land übernommen. Die Jüdische Gemeinde Cottbus will die Schlosskirche zukünftig als Synagoge nutzen. Weitere Kosten im Zuge des Ankaufs sowie etwaige darüber hinausgehende Umbaumaßahmen trägt der Jüdische Landesverband.

Mit der heute erzielten Übereinkunft zwischen der Evangelischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde Cottbus, dem Jüdischen Landesverband und dem Kulturministerium ist der Weg für den Ankauf des Gebäudes frei. „Mit der Zusage wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Gebäude vom Jüdischen Landesverband erworben werden kann und damit das jüdische Gemeindeleben in Cottbus wieder eine Synagoge erhält", so Staatssekretär Gorholt. Das Land will zudem jährlich 50.000 Euro zu den Betriebskosten des Gebäudes beitragen. Die Jüdische Gemeinde verpflichtet sich, die Nutzung als Synagoge für mindestens 25 Jahre zu gewährleisten. Die Stadt Cottbus erklärt sich bereit, einige erforderliche Baumaßnahmen, die Entfernung der fest installierten Kreuze und die Abhängung der Glocke, zu gewährleisten.

Hintergrund:

Seit 1998 gibt es in Cottbus wieder eine Jüdische Gemeinde, die zwar über ein Gemeindezentrum, aber bislang über keine Synagoge verfügt. Die frühere Synagoge in Cottbus an der heutigen Karl-Liebknecht-Straße wurde 1938 im Zuge der Novemberpogrome zerstört, die Ruine später abgetragen. Die im Jahr 1714 eingeweihte heutige Schlosskirche in der Spremberger Straße befindet sich im Besitz der Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai Cottbus und wird seit 1974 auch als Begegnungsstätte genutzt. Ihr Name bürgerte sich ab 1757 ein, als der damalige deutsch reformierte Geistliche zugleich als Hof- und Schlossprediger berufen wurde.

Da die Evangelische Kirche das Gebäude nicht mehr benötigt, gibt sie es an den Jüdischen Landesverband ab, der es auf diese Weise als Gotteshaus erhalten kann. Nach dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages will die Evangelische Kirche die Entwidmung vornehmen. Danach kann die Nutzung als Synagoge vorbereitet werden.