Der die Stadt Cottbus in mehreren Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG B.-Bbg.) vertretende Anwalt, Rechtsanwalt Herr Kühne, hat die Stadt Cottbus am 29.04.2014 (Eingang des Beschlusses in der Kanzlei SWKH) darüber informiert, dass das OVG B.-Bbg. beschlossen hat, in einem konkreten Verfahren zur Altanschließerproblematik dieses Verfahren bis zur Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht analog § 94 VwGO auszusetzen.

Im Ergebnis der Beratung in der Rathausspitze der Stadt Cottbus am 29.04.2014 folgt die Stadt Cottbus dem Beschluss des OVG B.-Bbg. und hält nunmehr die Widerspruchsbearbeitung im Hinblick auf die Kanalanschlussbeitragsverfahren an. Im Weiteren konzentriert sich die Bearbeitung auf die beitragsrechtliche Problematik in Erschließungsgebieten.