Kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen und Hungersnöte der Menschen lassen die Flüchtlingsströme nach Europa derzeit wieder anwachsen. Deutschland erfüllt im europäischen Rahmen seine Verpflichtung zur Leistung humanitärer Hilfe.

Cottbus muss gemäß der Verteilungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz 3,7 Prozent der Brandenburger Flüchtlinge aufnehmen; dies entsprach im Jahr 2013 einer Aufnahmequote von 115 Personen. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung für 2014 wird voraussichtlich 194 Personen betragen. Die gegenwärtige Belegung der Gemeinschaftsunterkunft liegt bei 150 Personen (Stand 12.02.2014), davon sind 64 männlich, 37 weiblich und 49 Kinder.

Die Landesregierung hat die steigende finanzielle Belastung der Kommunen erkannt und die Erstattung des Landes pro Flüchtling erhöht: seit dem 01.01.2013 auf 9.011 Euro (von 8.020 Euro pro Jahr). Des Weiteren wird nach Landesaufnahmegesetz eine Investitionspauschale von einmalig 2.300,81 Euro pro Platz für die Errichtung von ebensolchen in Gemeinschaftsunterkünften gewährt. Im Jahr 2014 kann diese Pauschale auf 5.000 Euro pro Platz erhöht werden.

Kinder:
0 bis 1 Jahr: 3; 2 bis 6 Jahre: 13; 7 bis 15 Jahre: 31; 16 bis 18 Jahre: 2

Nationalitäten:
Afghanistan: 23, Algerien: 2, Bosnien-Herzegowina: 10, China: 3, Irak: 1, Iran: 13, Kamerun: 8, Kenia: 5, Mazedonien: 5, Nigeria: 2, Pakistan: 2, Russland: 26, Serbien: 26, Sierra Leone: 2, Somalia: 3, Syrien: 4, Tschad: 1, ungeklärt: 5, Vietnam: 4, weitere asiatische Länder: 5