Am Freitag, den 20. Dezember 2013 werden im brandenburgischen Wissenschaftsministerium die Hochschulverträge unterzeichnet. Danach gibt es für die BTU Cottbus-Senftenberg finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2014 bis 2018.

Der Gründungssenat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember dem Gründungsbeauftragten empfohlen, den Hochschulvertrag mit dem brandenburgischen Wissenschaftsministerium zu unterzeichnen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Universität", so Dr. Birger Hendriks, Gründungsbeauftragter der BTU Cottbus-Senftenberg. „Unsere Universität erhält ab 2014 rund 82 Mio. Euro als Basiszuweisung des Landes. Hinzu kommen strukturell aufsteigend die Mittel für Tarifsteigerungen (2,5 Mio. Euro in 2014) sowie weitere Zuwendungen. Die BTU Cottbus-Senftenberg erhält damit ab 2014 rund 10 Mio. Euro mehr als die beiden Vorgänger-Hochschulen zusammen und das für die kommenden fünf Jahre. Wir wollen die Studierenden weiterhin in der Breite der Studienangebote hervorragend ausbilden und exzellente angewandte Grundlagenforschung ermöglichen. Daran werden sich die künftigen Strukturen orientieren."

Seit dem Sommer hat die vom Amt des Gründungsbeauftragten unabhängig agierende Findungskommission unter dem Vorsitz von Staatssekretär Martin Gorholt Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Gründungspräsidenten angehört und eine Auswahl getroffen. Die in Betracht Kommenden werden sich im neuen Jahr einer hochschulöffentlichen Diskussion stellen. Anschließend müssen sich Ministerium und erweiterter Gründungssenat über die Person des künftigen Gründungspräsidenten verständigen.