Sowohl am Volkstrauertag, 17.11.2013, als auch am Totensonntag, 24.11.2013, ist der Betrieb von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge nicht erlaubt. Öffentliche Tanz- und andere Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sowie öffentliche Versammlungen und öffentliche Auf- und Umzüge sind an diesen beiden Tagen in der Zeit von 04:00 bis 24:00 Uhr ebenfalls nicht gestattet.

Sportveranstaltungen dürfen am Totensonntag erst nach 11:00 Uhr durchgeführt werden.