Städte begrüßen kommunalfreundliche Aussagen – Entlastung bei den Sozialausgaben ist gutes Signal

Nach Auffassung des Deutschen Städtetages können die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthaltenen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, um Zukunftsaufgaben in unserem Land zu meistern. „Der Koalitionsvertrag enthält dabei eine Reihe von Verabredungen, mit denen die Kommunen gestärkt werden sollen. Das begrüßen die Städte ausdrücklich", erklärten der Präsident des Deutschen Städtetages, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, und die Vizepräsidentin, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse.

Vor allem die in Aussicht gestellten Entlastungen bei den kommunalen Sozialausgaben um jährlich fünf Milliarden Euro sind aus Sicht der Städte angesichts von fast 46 Milliarden Euro Sozialausgaben „ein gutes Signal für die Kommunen". „Das angekündigte Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages", sagten Maly und Lohse. Die damit verbundene spürbare Entlastung der Kommunen werde vor allem strukturschwachen Städten helfen, die besonders stark belastet sind. Auch die zugesagte Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes sei ermutigend: „Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist es richtig, die Ausgaben dafür gesamtstaatlich zu finanzieren."

Noch offene Fragen sieht der Deutsche Städtetag bei der Finanzierung der Infrastruktur. Die angekündigten fünf Milliarden Euro für dringend notwendige Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur müssten zum Teil für kommunale Verkehrswege verwendet werden, auch die Einnahmen aus der Ausweitung der LKW-Maut sollten nicht nur in die Bundeskasse fließen, meinten Maly und Lohse: „Wir gehen davon aus, dass Bund und Länder auch bei der Infrastrukturfinanzierung ein verlässlicher Partner für die Kommunen sein werden. Wir erwarten deshalb, dass sie gemeinsam die notwendigen Mittel bereitstellen – auch für die sanierungsbedürftigen Verkehrswege der Kommunen."

Der Präsident und die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages begrüßten in ihrer Reaktion folgende weiteren Verabredungen des Koalitionsvertrages:

· Die Gewerbesteuer bleibt erhalten und wird nicht erneut zur Diskussion gestellt. Für die Städte besteht so auch in Zukunft ein Anreiz, Unternehmen anzusiedeln. Und die Betriebe und ihre Beschäftigten können weiter damit rechnen, dass die Kommunen Leistungen für eine funktionierende Infrastruktur erbringen.

· Die Kommission zu den föderalen Finanzbeziehungen kann dazu beitragen, in Fragen, die sich auch auf die Finanzsituation der Kommunen auswirken, tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Der Deutsche Städtetag ist deshalb gerne bereit, an der Arbeit dieser Kommission mitzuwirken. Die Städte müssen auf Dauer in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ohne Haushaltsdefizite zu erfüllen.

· Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen soll von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Die interkommunale Kooperation als ein wichtiges Element kommunaler Organisationshoheit wird so geschützt. Dabei geht es beispielsweise um den gemeinsamen Betrieb von Bauhöfen für die Straßenreinigung oder um die Überlassung von Sporthallen an Vereine – Leistungen, die durch eine Umsatzsatzbesteuerung verteuert würden.

· Durch die Aufstockung der Eingliederungsmittel für Arbeitssuchende um 1,4 Milliarden Euro wird die bessere Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erleichtert – ein Thema, das nahezu allen deutschen Städten auf den Nägeln brennt.

· Den Ländern werden Finanzmittel für Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen in Höhe von sechs Milliarden Euro für die gesamte Legislaturperiode zugesagt. Die Städte erwarten dabei von den Ländern, dass sie die für kommunale Aufgaben nötigen Mittel aus diesem Volumen an die Kommunen weiterreichen. Diese werden die Städte für den weiteren Ausbau und die qualitative Verbesserung der Betreuung nutzen.

· Der Koalitionsvertrag greift den parteiübergreifenden Vorschlag der Städte für eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietung eins zu eins auf. Diese Möglichkeit hilft in Ballungsgebieten mit knappem Wohnraum, Mieter vor nicht gerechtfertigten Mietaufschlägen zu schützen. Allerdings muss darüber hinaus der Wohnungsbau forciert werden, um das Wohnen in wachsenden Städten bezahlbar zu halten. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, dass der Bund bis 2019 den sozialen Wohnungsbau mit jährlich 518 Millionen Euro unterstützt. Das Wohngeld an die Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen, ist nach der bisher letzten Anpassung im Jahr 2009 notwendig und entspricht einer Forderung des Deutschen Städtetages.

· Die Mittel für die Städtebauförderung sollen jährlich 700 Millionen Euro erreichen, indem insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Die Städtebauförderung hat eine große Bedeutung für den energetischen und barrierefreien Stadtumbau und für die Sicherung der sozialen Stabilität in den Städten. Gerade angesichts wachsender Integrationsaufgaben der Städte ist es ein gutes Zeichen, dass das erfolgreiche Programm „Soziale Stadt" als Leitprogramm aufgewertet wird.

· Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich zur kommunalen Daseinsvorsorge. Den Kommunen wird damit für ihre Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger wie etwa die Wasserversorgung deutlich der Rücken gestärkt.

· Die Verabredungen zur Energiepolitik weisen in die richtige Richtung: Die Förderung der erneuerbaren Energien soll reformiert, ein nationaler Aktionsplan zur Energieeffizienz entwickelt, die KWK-Technologie und die Rolle auch kommunaler konventioneller Kraftwerke gestärkt werden. Zudem sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Modernisierung der Verteilnetze vorgesehen. Bei der Erarbeitung der Gesetze wird es darauf ankommen, die zentralen Ziele zum Klimaschutz, zur Versorgungssicherheit und zur Bezahlbarkeit mit starken Stadtwerken auch tatsächlich zu erreichen.