Vortrag mit Film am 29. Oktober im Landgericht Cottbus

Am morgigen Dienstag, 29.10.2013, findet um 19:00 Uhr im Cottbuser Landgericht eine gemeinsame Vortragsveranstaltung der Außenstelle Frankfurt (Oder) des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „Todesstrafe aus ‚erzieherischen Gründen‘. Der Fall Manfred Smolka" statt. Dr. Hans-Jürgen Grasemann referiert dazu und beantwortet im anschließendem Gespräch Fragen.

Nach seiner Flucht 1958 nach Westdeutschland wollte der 28-jährige ehemalige Oberleutnant und Kompanieführer der DDR-Grenzpolizei, Manfred Smolka, seine in Titschendorf zurückgebliebene Ehefrau und seine minderjährige Tochter nachholen. Mit Hilfe des IM „Fitz Renn" wurde er vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im August 1959 an der Grenze in eine Falle gelockt. Der für Erich Mielke bestimmt MfS-Vorschlag vom Januar 1960 zur Inszenierung der Gerichtsverhandlung schloss mit dem Vermerk: „Das Verfahren ist geeignet, aus erzieherischen Gründen die Todesstrafe zu verhängen."

Manfred Smolka wurde am 12. Juli 1960 in Leipzig durch Enthauptung hingerichtet. Der Begräbnisort seiner Urne ist bis heute nicht bekannt.