Die Suche nach (kostenlosen) Parkplätzen entwickelt sich in der Innenstadt immer mehr zu einem Verkehrsproblem. Dieser zusätzliche Verkehr bringt eine weitere Feinstaub- und Abgas- sowie Lärmbelästigung mit sich. Diesen Problemen entgegenzusteuern, ist Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung; erreicht werden soll eine sogenannte Parkplatzrotation. Angestrebt wird auch die Attraktivitätssteigerung von Bus und Straßenbahn gegenüber dem Auto.

Im täglichen Ringen um Kunden und im Wettbewerb mit dem Online-Handel argumentieren die Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die Handwerkskammer damit, dass jeder kostenlose Parkplatz für Kunden sorgt. Zu beachten ist jedoch: Je günstiger Parkplätze angeboten werden, desto eher werden sie von Langzeitparkern blockiert und stehen eben nicht den in der Regel kurz parkenden Kunden zur Verfügung. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, die seit 2007 gültige Parkgebührenordnung der Stadt Cottbus zu ändern. Gleichzeitig wird damit der Forderung des Innenministeriums nach Überarbeitung aller vor 2010 beschlossenen Gebührensatzungen und Entgeltordnungen nachgekommen.

Aufgrund der fehlenden Wechselgeldfunktion der Parkscheinautomaten soll die Tarifregelung künftig einen linearen Charakter erhalten, um für die gezahlte Parkgebühr auch die entsprechende Parkzeit anrechnen zu können. Beabsichtigt ist ein Modell, welches nach Entrichtung der entsprechenden Mindestparkgebühr eine lineare Erhöhung in 0,10-Euro-Schritten und somit auch flexiblere Parkzeiten zulässt. Mit einer Parkgebührenerhöhung auf 1,00 Euro pro Stunde würde sich Cottbus im Mittelfeld der verglichenen Städte bewegen.

Eine Anpassung der Bewirtschaftungszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr (bisher 07:00 bis 18:00 Uhr) und Samstag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr (bisher keine Bewirtschaftung) entspricht im Rahmen der Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen der gängigen Praxis und soll auch in Cottbus Anwendung finden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Kurzzeitparkplatzes am Bahnhof Cottbus mit dem Gebührentarif der Zone 2 einzuführen.

Weitere Veränderungen werden nicht vorgenommen. Die Größe der Parkzonen bleibt im Vergleich zur derzeitigen Gebührenordnung bestehen. Es ist auch nicht geplant, weitere zusätzliche Parkmöglichkeiten zu bewirtschaften. Durch die Änderung der Parkgebühren wird in der Stadt Cottbus mit einer Mehreinnahme von 50.000 Euro im Jahr gerechnet. Diese Zusatzeinnahme wird unter anderem für die Straßenunterhaltung eingesetzt.

Hinweis:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Parkgebührenordnung ist das Ergebnis der erfolgten Anhörung zahlreicher Vereine, Verbände und Organisationen.