Grundsatzinformationen zur Beschäftigung von Schülern in Ferienjobs hat die Industrie- und Handelskammer Cottbus jetzt auf ihre Homepage www.cottbus.ihk.de (Dok.-Nr. 7134) gestellt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die sich über die Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Schülern in den Ferien genauer informieren wollen.

In der Regel sind Jugendliche bei Ferienjobs nur kurzfristig beschäftigt und brauchen daher keine Sozialabgaben zu zahlen. Die Anmeldung gegenüber der Krankenkasse und dem Finanzamt ist aber dennoch erforderlich. Bezüglich der erlaubten Tätigkeiten und Arbeitszeiten gilt eine Vielzahl von Sonderregelungen. Solche Sonderregelungen beziehen sich beispielsweise auf die Arbeitszeiten und darauf, welche Tätigkeiten Jugendlichen grundsätzlich erlaubt sind? Speziell geregelt sind auch die arbeitsrechtlichen Grenzen zwischen einem Kind und einem Jugendlichen.