Im Rahmen des Zensus 2011 wurden bundesweit durchschnittlich zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Die Auswahl der betreffenden Personen erfolgte nach dem Zufallsprinzip.Für die Stadt Cottbus wurde per 09.05.2011 die Einwohnerzahl 99.984 festgestellt.

Diese Zahl stimmt mit den im Melderegister der Stadt Cottbus erfassten Einwohnerinnen und Einwohnern im Wesentlichen überein. Dort waren per 30.04.2011 99.893 Bürgerinnen und Bürger mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemeldet. Die beim Amt für Statistik Berlin–Brandenburg (AfS) erfasste Zahl zu diesem Stichtag betrug jedoch 101.993 Einwohner. Die amtliche Zahl des AfS ist entscheidend für die Schlüsselzuweisungen des Landes. Diese reduziert sich jetzt um etwa 2.009.

Die letzten Volkszählungen erfolgten in den Jahren 1981 (heutige neue Bundesländer) bzw. 1987 (alte Bundesländer). Mögliche Ursachen für die jetzt festgestellten Abweichungen der Einwohnerzahl sind der lange Zeitraum, der zwischen dem letzten Abgleich 1999 und dem Zensus liegt und das veränderte Meldeverhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Für die Stadt Cottbus ist von entscheidender Bedeutung, dass die ermittelten Zahlen keine negativen Auswirkungen auf die städtische Finanzkraft haben. Die erste Bewertung veranlasst uns zu folgenden Feststellungen:

  • Die bereits im Doppelhaushalt 2013/14 des Landes Brandenburg enthaltenen Zuweisungen müssen voll zugunsten der Kommunen ausgeschöpft werden.
  • Die versprochene rechtsverbindliche Festsetzung der einwohnerbezogenen Zuweisungen muss erfolgen, um den Kommunen hier zügig Planungssicherheit zu geben.
  • Die Höhe der bereits im städtischen Doppelhaushalt 2013/14 geplanten Zuweisungen darf nicht aufgrund reduzierter Zuweisungen unterschritten werden.
  • Wünschenswert wäre, die im Änderungsentwurf zum Brandenburger Finanzausgleichsgesetz angedachte Ausweitung des Demografiefaktors vorzuziehen und von drei auf fünf Jahre auszuweiten.

Würden die Schlüsselzuweisungen pro Kopf nicht den neuen Bedingungen angepasst, bedeutete das für die Stadt Cottbus ein Minus an allgemeinen Schlüsselzuweisungen von 850.000 Euro und ein Minus von 130.000 Euro an investiven Schlüsselzuweisungen. Multipliziert man nun die alte Kopfpauschale von 987,18 Euro mit der Einwohnerzahl des Landes vor dem Zensus, ergibt sich eine zu verteilende Summe. Dividiert man diese durch die neue Einwohnerzahl Brandenburgs, die um 39.855 Einwohner gesunken ist, ergäbe sich eine neue Kopfpauschale von 1003,20 Euro. Das bedeutete für Cottbus ein Mehr an allgemeinen Schlüsselzuweisungen von 735.000 Euro und ein Mehr an investiven Schlüsselzuweisungen von 110.000 Euro.

Zu beachten ist bei allen Rechenbeispielen, dass die im Zensus veröffentlichte Stichtagszahl zum 09. Mai 2011 niemals Grundlage für die Zuweisung sein wird, da sich diese immer aufgrund der Stichtagszahlen zum 31.12. eines jeden Jahres berechnet.