Acht Professoren der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus haben Verfassungsbeschwerden eingereicht, davon fünf von ihnen beim Landes- und drei beim Bundesverfassungsgericht. Sie halten die Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit (Artikel 31 der Landesverfassung bzw. Artikel 5 des Grundgesetzes). Insbesondere wenden sie sich dagegen, dass bis zum Zusammentritt des Gründungssenates, d. h. für mehrere Monate, keine demokratische Vertretung der Hochschulmitglieder besteht. Außerdem verstößt nach ihrer Ansicht die Zusammensetzung des Gründungssenats und des erweiterten Gründungssenats gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz, weil die gesetzliche Regelung nicht gewährleistet, dass die Universitätsprofessoren auf Entscheidungen zu Fragen der Forschung und universitären Lehre hinreichend Einfluss nehmen können. Die Zusammensetzung der Gruppe der Hochschullehrer aus gleich vielen Professoren der ehemaligen Universität und der ehemaligen Fachhochschule begünstige bei originären Universitätsangelegenheiten wie Berufungen, Promotionen und Habilitationen Mehrheitsentscheidungen gegen die Stimmen der Universitätsprofessoren.

Hintergrund:

Die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz (FH) sollen - trotz massiven Widerstands aus beiden Hochschulen und gegen Empfehlungen vor allem aus dem Hochschulbereich - am 01.07.2013 per „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz" zur BTU Cottbus-Senftenberg fusioniert werden. Gegen dieses Gesetz haben bereits die BTU Cottbus, die BTU-Studierendenschaft sowie zwei Fakultäten Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg sowie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Gleichzeitig wehren sich Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags mit einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz. Ein Volksbegehren ist gestartet mit dem Ziel, beide Hochschulen in der Lausitz zu erhalten.

Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte sind wegweisend für das gesamte Hochschulwesen in Deutschland.