Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reichte die Studierendenschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Wildner, Kanzlei Gutsche und Wildner, Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein.

Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, sondern holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der Studierenden der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich deshalb dazu entschieden, weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft begleitet wird.