In der Niederlausitz ist das Anzünden der Osterfeuer ein sehr beliebter und weit verbreiteter Brauch, doch führen offene Holzfeuer zu einer erheblichen Luftschadstoffbelastung. Da die Stadt Cottbus auch generell zu den Gebieten mit erhöhten Feinstaubkonzentrationen zählt, sind neben Gegenmaßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Umweltzonen offene Feuer also grundsätzlich verboten. Dem gegenüber steht die Wahrung des Brauchtums in unserer Region, hier ganz speziell das Abbrennen von Osterfeuern. Um diese Tradition weiterhin pflegen zu können, sind deshalb einige Regeln unbedingt zu beachten:

Für das Abbrennen von Osterfeuern ist ausschließlich trockenes, abgelagertes Holz zu verwenden; keinesfalls dürfen damit Gartenabfälle, Haus- und Sperrmüll entsorgt werden. Und auch das freie Verbrennen rein biologischen Materials ist in Bezug auf die verursachten Schadstoffemissionen keinesfalls unbedenklich. Selbst trockenes Holz erzeugt unter den Bedingungen einer freien Verbrennung außerhalb einer geeigneten Anlage eine Vielzahl von Luftschadstoffen mit teilweise hohem gesundheitsschädlichem Potenzial.

Um dem Schutz der Umwelt Rechnung zu tragen und Traditionen dennoch bewahren zu können, kann nach entsprechender Antragstellung in diesem Jahr ein Osterfeuer je Stadt- bzw. Ortsteil genehmigt werden; private Osterfeuer sind nicht erlaubt. Der Antrag ist formgebunden, das Formular dazu im städtischen Fachbereich Ordnung und Sicherheit erhältlich und auch hier verfügbar.

Alle Veranstalter und Besucher der Osterfeuer werden darum gebeten, die Sicherheitsvorschriften vor Ort ernst zu nehmen sowie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten und damit zum Gelingen der diesjährigen Osterfeuer beizutragen.