In einem Brief hat sich Oberbürgermeister Frank Szymanski an die Landräte der Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gewandt und die Cottbuser Position im Bereich der Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten erläutert. In mehreren öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen haben Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße die kommunalpolitische Zusammenarbeit 2013 auf drei Gebieten vereinbart. Da ist erstens die Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg. Zweitens ist die Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und der Förderung des Tierschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und über die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zwischen den beiden Gebietskörperschaften vorbereitet. Die dritte betrifft die Übernahme der dem Landkreis Spree-Neiße obliegenden ausländerbehördlichen Aufgaben und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in die Zuständigkeit der Stadt Cottbus.

Den Beschluss zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Cottbus, dem Landkreis Spree-Neiße und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Cottbus auf den Landkreis Spree-Neiße sowie zur Errichtung einer Geschäftsstelle für einen gemeinsamen Gutachterausschuss hat Oberbürgermeister Frank Szymanski auf der Februar-Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen. In dem Brief an die Landräte Harald Altekrüger und Siegurd Heinze erläutert der Cottbuser Verwaltungschef seine Beweggründe: „Die Untersuchung der Ausgangsbedingungen der Gebietskörperschaften hat ergeben, dass die Stadt Cottbus als einzige der drei Gebietskörperschaften das Personal dahingehend reduziert hat, dass die Ausgaben für den heutigen Personalbestand, unter Berücksichtigung der derzeit nicht besetzten Leitungsposition und bei Beibehaltung dieses Personalbestandes, erst ab 2017 nicht mehr gedeckt sind. Demgegenüber ist im Landkreis OSL ab 2014 und bei dem Landkreis Spree-Neiße ab 2013 ein nicht ausfinanzierter Personalüberhang zu verzeichnen." Im Falle von notwendigen Änderungskündigungen wären die Cottbuser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar benachteiligt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Aufgrund der Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit möchten wir Ihnen anbieten, die o. g. Vereinbarung unter der Maßgabe zu schließen, dass die für die Aufgabenwahrnehmung der Katasterbehörde notwendigen Arbeitsleistungen im Wege der Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD erbracht werden." Das heißt, die Bediensteten arbeiten in der gemeinsamen Behörde, bleiben aber personalrechtlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung Cottbus.

Die Stadt Cottbus strebt weiterhin an, eine gemeinsame Geschäftsstelle für einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden.