Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) bietet Beratungen für Bürgerinnen und Bürger an, die unter der SED-Diktatur gelitten haben und durch Maßnahmen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit in ihren Rechten verletzt worden sind.

In Einzelgesprächen haben Betroffene die Möglichkeit, ihre eigenen Schicksale, ihre Erfahrungen und Erlebnisse zu schildern; sie können sich nach Möglichkeiten erkundigen, wie ihnen geholfen werden kann bzw. wie sie ihre Rechte geltend machen können. In den klärenden Gesprächen können insbesondere Fragen gestellt werden

  • zur Einsicht in Akten des ehemaligen MfS nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
  • zu Archiven, in denen sich wichtige Unterlagen aus der Zeit der ehemaligen DDR befinden (z.B. zur Klärung von Rentenversicherungszeiten)
  • zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen: dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
  • zur Behandlung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • zu allgemeinen Fragen und Problemen zur Tätigkeit des früheren MfS

Zum 01. Juli nahm der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990" seine Arbeit auf. Ehemalige Heimkinder, die Fragen zur Arbeitsweise des Fonds haben bzw. wissen wollen, welche Ansprüche sie gegenüber dem Fonds geltend machen können, können sich hierzu beraten lassen.

Die nächste Sprechstunde mit dem Bürgerberater der Aufarbeitungsbeauftragten, Michael Körner, findet statt

  • am 08.11.2012 von 11:00 bis 17:00 Uhr
  • im Rathaus Cottbus, Erdgeschoss, Begegnungsraum

Weitere Informationen sind bei der brandenburgischen Landesbeauftragten unter der Telefonnummer 0331/ 237292-14, -20 bzw. -21 und unter www.aufarbeitung.brandenburg.de erhältlich.