Hauptaufgaben:

  1. Amtliche Lebensmittelüberwachung
  2. Qualitätskontrollen nach dem Handelsklassengesetz und EU-Qualitätsnormen
  3. Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Wilduntersuchung
  4. Tiergesundheitsschutz und Tierseuchenbekämpfung
  5. Tierschutz
  6. Tierarzneimittelüberwachung

1. Amtliche Lebensmittelüberwachung

Die planmäßigen Kontrollbesuche in Lebensmittelunternehmen der Stadt Cottbus wurden auch 2011 ohne Ankündigung durchgeführt. Basis der Planung ist die Risikobewertung der Unternehmen nach einem einheitlichen Konzept, wobei im Mittelpunkt die Arbeitsweise der Lebensmittelunternehmen unter den Aspekten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes steht.

Betriebskontrollen:

In 1.330 vorhandenen Betrieben, Verkaufseinrichtungen, Gaststätten und Gemeinschaftsküchen erfolgten insgesamt 1.591 Kontrollen zur Einschätzung des Hygienezustandes. In 560 Betrieben (ca. 54,7 % der kontrollierten Betriebe) gab es Beanstandungen.

Hauptbeanstandungsgründe:
- Mängel bei Betriebs-, Verfahrens- und Arbeitsplatzhygiene
- Mängel bei Bausubstanz
- Mängel bei Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel
- Mängel bei der Eigenkontrolle, fehlende Dokumentation
- Mängel bei der Personalhygiene

Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel:
- Belehrungen und Hinweise bei geringfügigen Mängeln
- Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 11 x
- Ordnungsverfügungen 10 x
- Bußgeldverfahren 3 x

Probenuntersuchung (Lebensmittel/Wein/Bedarfsgegenstände/Kosmetika):

Insgesamt wurden 544 Proben entnommen und untersucht.

• Lebensmittelproben
Bei 483 Lebensmittelproben sind 61 Beanstandungen (12,6 %) aufgetreten.
Die Hauptbeanstandungsgründe verteilen sich auf:
- Kennzeichnungsmängel, Mängel der Aufmachung 30
- mikrobiologische Beanstandungen 26
- Mängel in der Zusammensetzung (chem.-phys.) 14
- andere Mängel (spezielle Rechtsnormen) 5

In vier Fleischerzeugnissen wurden 2011 Listerien (Listeria monocytogenes) nachgewiesen. Listerien können bei immungeschwächten Personen, Schwangeren und Kleinkindern zu ernsthaften Erkrankungen führen. Da sich diese Keime auch unter Kühlschrankbedingungen vermehren können, sind intensive Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Beseitigung notwendig. In Produktionsbetrieben (z. B. Fleischereien) beprobte Erzeugnisse werden dabei besonders beurteilt. So dürfen in 25 g Probenmaterial keine Listerien gefunden werden. Für die Auslösung einer Erkrankung sind in der Regel mehr als 100 koloniebildende Einheiten je Gramm Erzeugnis erforderlich.
Die wiederholte Beprobung von Schafleber ergab 2011 einen noch tolerierbaren Dioxingehalt, der zu keiner Beanstandung führte. Der erlaubte Höchstgehalt wird gemäß VO (EG) 1881/2006 mit 6,0 pg/g angegeben.

• Weinproben
Drei Glühweinproben wurden auf dem letzten Weihnachtsmarkt wegen deutlichem Kochgeschmack und zu geringem Alkoholgehalt beanstandet (notw. Alkoholgehalt mind. > 7% vol./ < 14,5 % vol).

• Bedarfsgegenstände/Spielzeug
Von den 30 Bedarfsgegenständen wurden vier aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

• Kosmetika
Eine Probe Seife eines ortsansässigen Seifenherstellers sowie eine Probe Parfüm aus dem Handel wurden wegen Mängel bei der Warenkennzeichnung beanstandet.

Bürgerbeschwerden:

Es wurden 47 Bürgerbeschwerden bearbeitet. 19 Beschwerden (40%) bestanden zu Recht. In acht Fällen wurden in den Lebensmitteln Fremdkörper vorgefunden. In einer Konfitüre waren kleine Folienstücke; eine Tiefkühl-Gemüse-Packung enthielt einen Holzspieß, und verschiedene Lebensmittel waren mit Insektenteilen bzw. Wurmlarven verunreinigt. Eine verrostete Schraube fand ein Kunde beim Biss in einen Pfannkuchen, während ein anderer Bürger ein eingebackenes Knochenstück in Brötchen beanstandete. Ensthafte gesundheitliche Folgen hatten diese Fälle nicht. Trotzdem ist es notwendig, nach den Ursachen zu forschen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die Mehrzahl der Beschwerden betraf unhygienische Verhältnisse in Gaststätten und Versorgungseinrichtungen.

Sonstiges:

57 Meldungen, die über das Schnellwarnsystem der EU übermittelt wurden, betrafen Cottbuser Einrichtungen. Die Kontrolleure führten dazu 104 Kontrollen durch. In den meisten Fällen waren die Filialbetriebe des Einzelhandels gut über Rückrufe informiert. In fünf Fällen musste durch unsere Behörde die Entfernung der Ware aus dem Angebot angeordnet werden.

2. Qualitätskontrollen nach dem Handelsklassengesetz und EU-Qualitätsnormen

Zur Gewährleistung der Qualität bei Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Geflügel und Eiern wurden 2011 in 92 Objekten 1.273 Überprüfungen durchgeführt. Es traten 297 Beanstandungen auf, wobei im Vordergrund Kennzeichnungsmängel bei Obst und Gemüse standen. Es wurden sieben Verwarnungen wegen unkorrekter Kennzeichnung der Produkte ausgesprochen.

3. Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich Wilduntersuchung

Im einzigen in Cottbus zugelassenen Schlachtbetrieb waren 2011 17 gewerbliche Schlachtungen zu verzeichnen. Im Rahmen von Hausschlachtungen kamen 46 Schweine, acht Rinder, fünf Schafe und Ziegen und ein Pferd zur Schlachtung. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wurde wie auch in den vergangenen Jahren durch das Personal des Fachbereichs durchgeführt. 2011 wurden zwei Proben zur BSE-Untersuchung und drei Proben zur TSE-Untersuchung (Schaf) in das Landeslabor eingesandt. Die Untersuchung verlief in allen Fällen negativ, sodass die Schlachtkörper zur Verwertung freigegeben werden konnten.

Bei der Schlachtung von den 46 Hausschweinen und bei 331 Wildschweinproben wurde die Trichinenuntersuchung durchgeführt. Damit hat sich die Anzahl der Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinen, welche über Verdauungsmethode in unserem Labor durchgeführt werden, deutlich erhöht. Trichinen wurden in keiner Probe festgestellt.

4. Tiergesundheitsschutz

Da Cottbus im Verhältnis zu den Landkreisen nur ein kleines Territorium umfasst, ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren begrenzt. Immerhin gibt es in unserer Stadt 34 registrierte Rinderhalter mit 1.691 Tieren und 76 Pferdehalter mit 223 Tieren, diverse Kaninchen-, Schaf- und Ziegenhalter sowie vereinzelt Schweinehalter. Die Anzahl gemeldeter Geflügelhalter (ohne Tauben) liegt derzeit bei 730 mit ca. 10.000 Stück Geflügel. Auch die Haltung von Haus- und Heimtieren (Hunde, Katzen, Nager, Ziergeflügel) ist in Cottbus von zunehmender Bedeutung.

Anzeigepflichtige Tierseuchen wurden im vergangenen Jahr nicht festgestellt.

Seit November 2007 ist die Haltung von Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe und Schutzvorrichtungen wieder in allen Stadtgebieten erlaubt. Schwerpunkt der Überwachung war der Tierpark, da dort Wildenten regelmäßig auf den Teichen überwintern. Es wurden hier regelmäßige Untersuchungen der Geflügelbestände zur Überwachung der Aviären Influenza durchgeführt. Im Ergebnis sind keine Befunde der gefährlichen Subtypen H5 oder H7 aufgetreten. Weitere Untersuchungen auf Aviäre Influenza in Geflügelhaltungen und in Wildbeständen ergaben ebenfalls negative Ergebnisse.

Cottbus hat seit dem 01.01.2001 den Status „tollwutfrei“. Es gab in unserer Stadt die letzte Tollwutfeststellung 1992, während im Land Brandenburg seit April 1995 kein Fall von Tollwut mehr festgestellt wurde. Bei den im letzten Jahr durchgeführten 12 Laboruntersuchungen von Füchsen und von drei Marderhunden wurde kein Erreger der Tollwut festgestellt.

Die Blauzungenimpfung war 2008 und 2009 Pflichtimpfung. Seit 2011 erhalten die Tierhalter keinen Zuschuss mehr dafür. Die Rinder in den größeren Beständen wurden auch 2011 fast vollständig geimpft, bei Schafen und Ziegen erfolgt sie kaum noch.

Im Rahmen der Tierseuchenprophylaxe und des Tierschutzes wurden weiterhin u. a. folgende Überprüfungen vorgenommen:
- 56 Kontrollen in 826 Nutztierhaltungen
- fünf Kontrollen in Zoo- und Tierhandlungen
- 24 Kontrollen im Rahmen der Überwachung von Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren (fünfmal im Zirkus und 16 bei sonstigen Veranstaltungen) Besondere Schwerpunkte sind dabei der alljährliche Cottbuser Bauernmarkt und die Reitturniere in Sielow und Gallinchen.

Cross Compliance Kontrollen erfolgten 2011 nicht. Es wurden 2011 aber insgesamt fünf Kontrollen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen durchgeführt.

5. Tierschutz

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von neun Bissvorfällen mit Hunden wurden Überprüfungen der Impfnachweise und zum Ausschluss des Tollwutverdachts durchgeführt. Viermal waren Menschen betroffen. In fünf Fällen wurden Hunde verletzt.

Im Jahr 2011 wurden 160 Bürgerbeschwerden über Tierhaltungen, insbesondere über Hunde- und Katzenhaltungen, bearbeitet. Dies sind 50 Beschwerden mehr als im letzten Jahr und damit bisheriger Rekord. In vielen Fällen wurden nur geringe Mängel in der Tierhaltung festgestellt und entsprechende Auflagen erteilt. Bei 39% aller Tierschutzbeschwerden waren die Beschwerden grundlos. In drei Fällen wurde das Aussetzen von Hunden durch unseren Fachbereich verfolgt; die Besitzer wurden nach deren Ermittlung belangt. Gegen zwei weitere Hundehalter wurde ein Haltungsverbot für Hunde ausgesprochen.

Das Taubenprojekt, das seit 2003 etabliert ist, wurde erfolgreich weitergeführt. Die Betreuung durch einen im Ruhestand befindlichen Tierarzt erfolgt seit nunmehr sechs Jahren. Der etablierte Schwarm wurde 2011 durch eine Erkrankung dezimiert und wird jetzt wieder neu aufgebaut.

Bei Bauvorhaben im landwirtschaftlichen Bereich wird der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung durch den Fachbereich Bauordnung an der Überprüfung der eingereichten Unterlagen beteiligt.

Im Jahr 2010 wurde in Cottbus eine Vogelbörse eingerichtet und im Jahr 2011 regelmäßig kontrolliert. Die beantragte Börse findet regelmäßig aller vier Wochen statt.

6. Tierarzneimittelüberwachung

Fünf von zehn tierärztlichen Hausapotheken wurden 2011 kontrolliert. Dabei Auflagen erteilt, z. B. zum Umgang mit Medikamenten. Im Einzelhandel erfolgte die Überprüfung in zwei Geschäften als Regelkontrolle.

7. Sonstiges

Im Tierpark wurden 18 Kontrollen durchgeführt: 16 x zum innergemeinschaftlichen Verbringen sowie eine Großkontrolle.
Die Tierkörperbeseitigung erfolgt weiterhin durch die Firma SecAnim GmbH.