Die kommunalen Spitzenverbände haben den Bund aufgefordert, bei der anstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes die Rolle der Kommunen als Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf der Regierung deutlich zu stärken. „Ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes und für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbares ÖPNV-Angebot ist nur möglich, wenn die Aufgabenträger, also die kreisfreien Städte und Kreise, wirksame Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung wird dieser Anforderung nicht gerecht und muss in zentralen Punkten verbessert werden“, sagten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) und Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen).

Mit Blick auf die Befassung des Bundeskabinetts mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes betonten die kommunalen Spitzenverbände, dass die rechtliche Verbindlichkeit der von den Aufgabenträgern erstellten Nahverkehrspläne eine unerlässliche Voraussetzung dafür sei, eine ausreichende, verlässliche und hochwertige Nahverkehrsversorgung zu garantieren und „Rosinenpickerei“ durch private Verkehrsunternehmen zu verhindern. „Es darf nicht dazu kommen, dass sich private Anbieter allein auf die wirtschaftlichen Linien konzentrieren oder qualitative Anforderungen unterlaufen können und die Kommunen als Ausfallbürgen für den defizitären Rest des ÖPNV-Angebots herhalten müssen“, erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände. Die kommunalen Spitzenverbände betonten weiter, die längst überfällige Anpassung des deutschen Personenbeförderungsgesetzes an die Vorgaben der seit Dezember 2009 geltenden EU-Verordnung müsse nun rasch abgeschlossen werden. Andernfalls drohten allen Beteiligten – Genehmigungsbehörden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen – erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten bereits jetzt zu Mehrkosten, etwa für Rechtsberatung, und verringerten damit die für das Verkehrsangebot zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23. September 2011 parteiübergreifend wichtige Änderungen am Regierungsentwurf gefordert habe, die eine gute Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss darstellten. „Auch wenn die Änderungsvorschläge des Bundesrates an manchen Stellen hinter dem zurückbleiben, was die Kommunen für erforderlich halten, würden sie die Belange der Aufgabenträger gegenüber dem Regierungsentwurf doch deutlich stärker berücksichtigen“, sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände. Die im November von den Verbänden der Verkehrswirtschaft als vermeintlicher Kompromissvorschlag in die Diskussion gebrachten Forderungen seien für die kommunalen Aufgabenträger indes inakzeptabel.