Der Winterdienst erfolgt nach der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Cottbus. Mit dem Straßenverzeichnis zur Satzung wird nach Reinigungsklassen bestimmt, ob der Anlieger oder die Stadt Cottbus den Winterdienst auszuführen hat.

Fahrbahnwinterdienst

  • Einsatz von bis zu 15 Fahrzeugen
    • davon
      • 8 ALBA-LKW räumen und streuen,
      • 7 Fremd-LKW räumen und streuen,
    • darunter:
      • 7 LKW Streuautomat mit Feuchtsalz
  • Durchführung von Kontrollfahrten innerhalb von drei Touren (ges. 61,7 km) und Winterdienst
  • Räumen und Streuen innerhalb von 30 Touren (ges. 214,4 km)
    • davon
      • 13 Touren Hauptstraßen/Salz
      • 8 Touren Nebenstraßen/Gemisch
      • 9 Touren Außenbereiche Salz/Gemisch

Sechs Kooperationspartner sind planmäßig durch die ALBA Cottbus GmbH vertraglich gebunden.

Geh- und Radweg – Winterdienst

  • Einsatz von bis zu 10 Fahrzeugen (Multicar)
    • davon:
      • 9 ALBA-Fahrzeuge (Multicar)
      • 1 Fremd-Fahrzeug (Multicar)
  • und manuellen Arbeitskräften.
  • Durchführung von Kontrollfahrten (14,9 km) und Winterdienst
  • Räumen und Streuen innerhalb von elf Plänen (ges. 113,4 km).
  • Winterdienst an ca. 400 Haltestellen des ÖPNV durch ALBA GmbH und Kooperationspartner (Mittelinseln Straßenbahn durch Cottbusverkehr GmbH)

Bevorratung Streugut

  • ca. 1.400 t Salz
  • ca. 300 t Kies/Salz-Gemisch
  • ca. 400 t Kies/Sand
  • ca. 150 t Splitt

Bei einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von ca. 35 t/Tag/Salz ist eine Reichdauer von etwa 40 Winterdiensttagen gegeben. Im Vorjahr betrug die Bevorratung ca. 800 t Salz. Für die übrigen Streugüter ist durch Zulieferungen eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit gegeben.

Für extreme Witterungsereignisse sind gesonderte Vorkehrungen getroffen. Ein gebildeter Firmenpool ermöglicht im Extremfall die Hinzuziehung von für den Winterdienst geeigneter Technik und Personal. Auch gibt es gesonderte Abstimmungen mit den Ortsbeiräten zur Durchführung des Winterdienstes für abgelegene, bewohnte Grundstücke.

gez. Lothar Nicht
Beigeordneter