„Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Umladestation sinken um 10,8%, das Mindestvorhaltevolumen für Abfallbehälter wird von 10 Liter pro Einwohner und Woche auf 7,5 Liter gesenkt, die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter steigen um 10,3%“:

So lauten die Veränderungen in der Abfallentsorgung und bei den Müllgebühren in der Zusammenfassung.

Im November liegen den Cottbuser Stadtverordneten diese Änderungen für das Jahr 2012 zur Entscheidung vor.

Wie bereits im Vorjahr wirken sich die Deponiegasverwertung und die Erträge aus dem Verkauf des aus dem Deponiegas erzeugten Stroms in Höhe von 390.000 Euro Kosten mindernd aus. Kostensenkungen entstanden auch durch die Abschreibung des Anlagevermögens, die Verzinsung der Rücklagen und die Gegenrechnung einer Überdeckung aus 2010. Mit einer gleich bleibenden Entsorgungsmenge an der Umladestation können die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Umladestation um 10,8% von 132,99 Euro auf 118,62 Euro pro Tonne gesenkt werden.

Die Stadt möchte weitere wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen über die Abfallentsorgungssatzung durch die Reduzierung des Mindestvorhaltevolumens für Restabfallbehälter schaffen. Bisher sind auf bewohnten Grundstücken mindestens 10 Liter pro Person und Woche vorzuhalten. Ab 2012 soll eine Reduzierung auf 7,5 Liter erfolgen. Dieses anhand statistischer Zahlen und der Prognose für 2012 ermittelte Vorhaltevolumen liegt im unteren Bereich der Mengen, die je Bewohner anfallen können. In Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen besteht die Möglichkeit der Nutzung eines kleineren zugelassenen Abfallbehälters. Nicht auf jedem Grundstück wird dieses Mindestvorhaltevolumen für die Erfassung der Restabfälle ausreichen. Es sind weiterhin genügend Abfallbehälter bei der Stadt anzufordern.

Die verstärkte Inanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen, die Steigerung der Preise des Entsorgers, die Einrechnung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2010 und das stark rückläufige gekippte Restabfallbehältervolumen bewirken eine Steigerung der Abfallgebühren um 10,3%. Abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten am Grundstück, die Annahme von gefährlichen Abfällen und die Nutzung der Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer, sowie die Papiertonne am Grundstück werden weiterhin über die Gebühr für die Restabfallbehälter mitfinanziert. Steigende Erfassungsmengen belegen, dass viele Haushalte die Systeme der Getrenntsammlung gern nutzen.