Einen Luftreinhalteplan für die Stadt Cottbus gibt es schon seit 2006. Inzwischen erfolgte eine Verschärfung der Bestimmungen durch EU-Recht, sodass dieser Plan nochmals überarbeitet werden muss. Nach wie vor gilt als wesentlicher Hauptverursacher von Feinstaub und Stickstoffdioxid der Straßenverkehr. Vorgesehen sind daher schwerpunktmäßig Maßnahmen, die die Emissionen aus dem Verkehr reduzieren sollen.

Bevor diese Maßnahmen jedoch verbindlich festgesetzt werden, sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich über die Inhalte dieses Plans zu informieren und sich an der Maßnahmenauswahl zu beteiligen.
Eine Bürgerversammlung am Donnerstag, den 29.09.2011, 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Stadthauses Altmarkt 21, gibt dazu umfassend Gelegenheit. Themen der Veranstaltung sind:

  • die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen der Luftreinhalteplanung
  • die bereits umgesetzten Maßnahmen der Luftreinhalteplanung in Cottbus
  • eine Sachstandsanalyse
  • die Ziele der Luftreinhalteplanung und Maßnahmenkonzept
  • die generellen Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung und Prognose

Der Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes für die Stadt Cottbus liegt vom 26. September bis zum 10. Oktober 2011 im Foyer des Rathauses am Neumarkt während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Der Planentwurf wird zudem auf der Homepage der Stadt Cottbus eingestellt (www.cottbus.de/umwelt_natur).

Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen und Institutionen können zum Planentwurf bis zum 10.10.2011 gegenüber der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Umwelt und Natur, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, schriftlich Stellung nehmen.

Für Rückfragen steht zur Verfügung: Thomas Bergner, Tel. 0355/ 612 2750, E-Mail: Thomas.Bergner@cottbus.de