Seit November 2009 ist die Nutzung von Grundwasser in einem genau abgegrenzten Stadtgebietsbereich, der sich von der Stadtmitte bis in den Cottbuser Westen zieht, verboten. Grund für dieses Verbot ist eine in der Vergangenheit vom Altlastengrundstück des ehemaligen Potsdamer Chemiehandels abgeflossene Schadstofffahne.

In dem betroffenen Stadtgebiet befinden sich zwei Kleingartenanlagen, deren Verpächter die Stadt Cottbus ist. Die in den 70er- bzw. 80er-Jahren entstandenen Anlagen bewässerten ihre Gartenparzellen ausschließlich mit Grundwasser. Da keine alternative Wasserversorgung existierte, sah sich die Stadt Cottbus in der Pflicht, die betroffenen Kleingärten an das öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen.

Nach durchgeführter Planung konnte bereits im Mai des vergangenen Jahres die zu bauende Wasserleitung für die Kleingartenanlage „Aufbau“ (27 Parzellen) begonnen und im Juni abgeschlossen sowie in Betrieb genommen werden.

Die Planung und Ausführung der Baumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ (94 Parzellen) waren umfangreicher und nahmen mehr Zeit in Anspruch. Im November 2010 konnten aber auch hier die Tiefbauarbeiten beendet werden. Die Fertigstellung der Wasserleitung mit Installation der Zapfstellen und der einzelnen Unterwasserzähler musste durch den zeitigen Wintereinbruch auf das I. Quartal 2011 verschoben werden.

Jetzt ist es auch in der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ soweit. Am 16.04.2011, um 12:30 Uhr, wird die Wasserleitung gemeinsam mit dem Beigeordneten Lothar Nicht offiziell in Betrieb genommen.