Information zum Fütterungsverbot für herrenlose Tiere in der Stadt Die Stadtordnung schreibt fest, dass für herrenlose Tiere im gesamten Stadtgebiet ein Fütterungsverbot besteht. Die Einhaltung dieses Verbotes ist praktizierter Tierschutz.

Durch ein zusätzliches Futterangebot wird z. B. die Nutriapopulation in unserer Stadt künstlich vergrößert, da mehr Jungtiere geboren werden und auch kranke und geschwächte Tiere überleben können. Das wiederum führt dazu, dass die Schäden an Wasserschutzbauwerken deutlich zunehmen. Irgendwann werden diese Tiere, die in geringer Zahl durchaus tolerierbar sind, zu Schädlingen. Durch die Fütterung des Menschen geht auch die natürliche Scheu der Tiere verloren. Sie werden leichter eine Zielscheibe für Tierquälerei oder belästigen die Menschen mit Bettelei.

Nach den letzten zwei strengen Wintern war eine Verminderung der Nutriapopulation im Cottbuser Stadtgebiet festzustellen. Jetzt gibt es wieder Beobachtungen von zusätzlichen Futtergaben, die einer drastischen Vermehrung Vorschub leisten.

Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass das Füttern herrenloser Tiere eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einer Geldstrafe bis zu 200 Euro bestraft werden kann. In den kommenden Wochen wird es verstärkte Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter geben.

Beachte: Der wahre Tierfreund füttert nicht!